Gemäß § 62 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann ein Umschüler von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die IHK zu Coburg befreit werden, wenn er bereits eine andere vergleichbare Prüfung abgelegt hat.
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises führen. Schriftlich oder elektronisch, was ist zu beachten und wie wird das Berichtsheft kontrolliert? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.