Berichtsheft als Ausbildungsnachweis

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises führen. Schriftlich oder elektronisch? Was ist zu beachten?

Ein Ausbildungsnachweis muss geführt werden

Jeder Auszubildende muss mindestens wöchentlich einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen (§ 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG). Der Betrieb gibt dem Azubi dazu während der Ausbildungszeit die Gelegenheit.
Dokumentvorlagen und weitere Informationen finden Sie rechts.

Durchsicht durch den Ausbilder

Der Ausbilder muss seine Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweise anhalten und diese regelmäßig durchsehen (§ 14 Abs. 2, 1. Satz BBiG). Bei Gesprächen zwischen Auszubildenden und Ausbildern und auch in Streitfällen, ist das Berichtsheft oft ein wichtiger Nachweis, was schon vermittelt wurde und welche Inhalte eventuell noch fehlen oder weiter vertieft werden müssen.

Der Ausbildungsbetrieb kann vom Auszubildenden weitergehende Nachweise verfassen lassen, zum Beispiel Fachberichte.

Berichtsheft und Abschlussprüfung

Unvollständige Ausbildungsnachweise können dazu führen, dass Azubis nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Auszubildende sind also verpflichtet, während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.

Wie kann das Berichtsheft geführt werden?

Der Ausbildungsnachweis kann in unterschiedlicher Form geführt werden:
A)    handschriftlich in einem Vordruck
B)    am PC in einer Word- oder PDF-Vorlage
C)    in einem elektronischen, innerbetrieblichen Workflow (= Digitales Berichtsheft)
  • Bereits im Ausbildungsvertrag wird abgefragt, wie das Berichtsheft geführt wird.
  • Variante A) und B) gelten als „schriftliche“ Ausbildungsnachweise.
  • Bei Variante C) handelt es sich einen elektronischen Ausbildungsnachweis.  

Was ist bei einem digitalen Berichtsheft zu beachten?

Es gibt inzwischen unterschiedliche Software-Anbieter für digitale Berichtshefte. Deren Software-Lösungen entsprechen in der Regel den Anforderungen der IHKn. 
  • Die Ausbildungsnachweise eines digitalen Berichtshefts können i.d.R. als PDF ausgegeben werden.
  • Ein fehlender Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.
  • Ein Mitführen der digitalen Berichtshefte, z.B. auf Tablet oder Notebook ist möglich.
Weitere Informationen zum digitalen Berichtsheft (“Serviceportal Bildung” der Industrie- und Handelskammern) finden Sie hier.