Befreiung von Prüfungsbestandteilen
Sonderregelung für Umschüler: Gemäß § 62 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann ein Umschüler von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die IHK zu Coburg befreit werden, wenn er bereits eine andere vergleichbare Prüfung abgelegt hat.
In der Regel handelt es sich um das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde.
Weitere Bedingungen für eine Befreiung:
- Es muss ein Umschulungsvertrag bei der IHK zu Coburg vorliegen.
- Zum Anmeldetermin zur Abschlussprüfung darf die letzte Prüfung in diesem Fach maximal fünf Jahre zurückliegen.
- Die letzte Prüfung in diesem Fach muss vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt worden sein.
- Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich spätestens bis zum Anmeldetermin bei der IHK zu Coburg eingereicht werden.
Nach der Prüfung des Antrages erhält der Umschüler eine schriftliche Benachrichtigung von der IHK zu Coburg.