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Informationen für Versicherungsvermittler/-berater zur Erlaubnis und Registrierung.
Informationen für Finanzanlagenvermittler zur Erlaubnis und Registrierung.
Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliarverbraucherdarlehensverträgen aufgrund europarechtlicher Vorgaben eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).