Finanzanlagenvermittler
Erlaubnis und Registrierung Finanzanlagenvermittler
- 1. Wer benötigt eine Erlaubnis?
- 2. Wer erteilt die Erlaubnis?
- 3. Besteht eine Registrierungspflicht?
- 4. Wo stelle ich den Registrierungsantrag?
- 5. Muss ich Änderungen meiner Daten melden?
- 6. Sind meine Mitarbeiter registrierungspflichtig?
- 7. Wo reiche ich Prüfungsberichte und Negativerklärungen ein?
- 8. Wofür werden Gebühren erhoben?
- 9. Wo finde ich die Rechtsgrundlagen?
1. Wer benötigt eine Erlaubnis?
Gemäß § 34f GewO benötigen selbständige Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis:
Wer im Umfang der Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes gewerbsmäßig zu
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder des § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes oder des § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
2. Wer erteilt die Erlaubnis?
In Berlin ist der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
Beim zuständigen Ordnungsamt erhalten Sie weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren. Den Erlaubnisantrag können Sie online stellen:
3. Besteht eine Registrierungspflicht?
Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, sich und die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
4. Wo stelle ich den Registrierungsantrag?
In Berlin ist der Antrag auf Registrierung bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit. Den Registrierungsantrag können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Das Ordnungsamt schickt nach Erteilung der Erlaubnis Ihren Registrierungsantrag zusammen mit der 34f-Erlaubnis an die IHK Berlin für die Eintragung in das Vermittlerregister. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung von der IHK Berlin.
5. Muss ich Änderungen meiner Daten melden?
Änderungen Ihrer im Register gespeicherten Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Hierfür stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt (Erlaubnisbehörde) einen Antrag auf Änderung der Registerdaten. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit.
Nach erfolgter Überprüfung leitet das Ordnungsamt Ihren Änderungsantrag an die IHK Berlin weiter und nimmt die Änderungen im Vermittlerregister vor. Nach erfolgter Änderung Ihrer Daten erhalten Sie von der IHK Berlin eine Bestätigung.
Bitte beachten Sie:
Änderungen zu Mitarbeitern sind der IHK Berlin direkt zu melden.
Änderungen zu Mitarbeitern sind der IHK Berlin direkt zu melden.
6. Sind meine Mitarbeiter registrierungspflichtig?
Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Personen unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Die entsprechenden Angaben sowie Änderungen dieser Angaben sind der IHK Berlin unverzüglich mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier:
7. Wo reiche ich Prüfungsberichte und Negativerklärungen ein?
Da in Berlin die Ordnungsämter die Erlaubnisbehörden für die Erlaubnis nach § 34f GewO sind, reichen Sie dort auch die Prüfungsberichte und Negativerklärungen gemäß § 24 FinVermV ein.
8. Wofür werden Gebühren erhoben?
Gemäß der Gebührenordnung der IHK Berlin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) werden folgende Gebühren erhoben:
Registrierungsverfahren Finanzanlagenvermittler
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155 €
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Änderung der Registerdaten
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35 €
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Registrierungs-, Änderungs- und Löschungsverfahren von Beschäftigten (je Person) |
35 €
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