Immobiliardarlehensvermittler

Erlaubnis und Registrierung Immobiliardarlehensvermittler

1. Wer benötigt eine Erlaubnis?

Gemäß § 34i GewO benötigen selbständige Immobilardarlehensvermittler eine Erlaubnis:
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

2. Wer erteilt die Erlaubnis?

In Berlin ist der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
Beim zuständigen Ordnungsamt erhalten Sie weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren. Den Erlaubnisantrag können Sie online stellen:

3. Besteht eine Registrierungspflicht?

Immobiliardarlehensvermittler sind verpflichtet, sich und die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

4. Wo stelle ich den Registrierungsantrag?

In Berlin ist der Antrag auf Registrierung bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit. Den Registrierungsantrag können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Das Ordnungsamt schickt nach Erteilung der Erlaubnis Ihren Registrierungsantrag zusammen mit der 34i-Erlaubnis an die IHK Berlin für die Eintragung in das Vermittlerregister. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung von der IHK Berlin.

5. Muss ich Änderungen meiner Daten melden?

Änderungen Ihrer im Register gespeicherten Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. Hierfür stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt (Erlaubnisbehörde) einen Antrag auf Änderung der Registerdaten. Das Antragsformular hält Ihr Ordnungsamt für Sie bereit.
Nach erfolgter Überprüfung leitet das Ordnungsamt Ihren Änderungsantrag an die IHK Berlin weiter und diese nimmt die Änderungen im Vermittlerregister vor. Nach erfolgter Änderung Ihrer Daten erhalten Sie von der IHK Berlin eine Bestätigung.
Bitte beachten Sie:
Änderungen zu Mitarbeitern sind der IHK Berlin direkt zu melden.

6. Sind meine Mitarbeiter registrierungspflichtig?

Immobiliardarlehensvermittler sind verpflichtet, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Die entsprechenden Angaben sowie Änderungen dieser Angaben sind der IHK Berlin unverzüglich mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier:

6. Darf ich gleichzeitig als Vermittler und Berater tätig sein?

Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben (§ 34i Absatz 5 Satz 2 GewO).

7. Wofür werden Gebühren erhoben?

Gemäß der Gebührenordnung der IHK Berlin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) werden folgende Gebühren erhoben:
Registrierungsverfahren Immobiliardarlehensvermittler
155 €
Änderung der Registerdaten
35 €
Registrierungs-, Änderungs- und Löschungsverfahren von Beschäftigten (je Person)
35 €