Recht und Steuern

Betrieb von Gaststätten

Fragen & Antworten zur Gastronomie - Klick by Klick
Sie wollen sich mit einem Restaurant, einem Cafe oder einem Food-Truck selbständig machen oder  das Angebot Ihres Lebensmittelgeschäftes um den Ausschank von Speisen und alkoholischen Getränke erweitern? Dann lassen Sie sich von unserem "Berliner Gastromat" beraten.
Allgemeines zur Gaststättengründung
Seit Mitte 2005 ist die Bewirtung von Kunden im Handel und Dienstleistungsbereich ohne Konzession möglich. Daher können Metzgereien, Cafés und Eiscafés, Lebensmitteleinzelhändler und Bäckereien, aber auch Fitnessclubs, Friseure, Kanzleien und Kinos ihre Kunden mit einem Imbiss oder alkoholfreien Getränken bedienen, ohne dass sie dafür eine gaststättenrechtliche Genehmigung (Konzession) haben. Daher reicht eine Gewerbeanzeige aus. Voraussetzung ist jedoch, dass kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Wird hingegen Alkohol ausgeschenkt, ist weiterhin eine Konzession erforderlich!
Dazu muss der Gewerbetreibende an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen und anschließend eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte beim Gewerbeamt beantragen.
Bei der Eröffnung eines gastronomischen Betriebes und dem Betrieb einer Gaststätte ist eine Vielzahl von Vorgaben und Regelungen zu beachten. Näheres finden Sie in unseren Merkblättern und Informationsseiten unter:

Sonderfall Beherbergungsbetriebe
Beherbergungsbetriebe (Hotels/ Pensionen) fallen weder unter das Gaststättengesetz noch die Berliner Gaststättenverordnung. Die Eröffnung einer Pension oder eines Hotels ist daher lediglich beim Gewerbeamt anzuzeigen – unabhängig von Größe und Bettenzahl. Die Verabreichung von zubereiteten Speisen und Getränken nur an Hotelgäste/ Hausgäste ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 GastG erlaubnisfrei. Diese Erlaubnisfreiheit gilt auch für alkoholische Getränke. Wird hingegen ein Restaurantbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke in einem Hotel eröffnet, der öffentlich – also auch für Gäste, die nicht im Haus untergebracht sind - zugänglich ist, ist eine Konzession notwendig.
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