Recht und Steuern

Gewerbeanzeige

Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies vor Aufnahme seiner Tätigkeit grundsätzlich beim Ordnungsamt anzeigen. Welche Tätigkeiten anzeigepflichtig sind, wer die Anzeige durchführen muss und welche Gebühren entstehen wird in diesem Fachartikel näher erläutert.

Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.