Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 hat der Gesetzgeber neue Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland geschaffen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen zusätzlich neue und erleichterte Wege in die Erwerbsmigration eröffnet werden.
In der IHK Berlin findet eine antragsbegleitende Beratung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) statt. Informieren Sie sich, welche Antragsunterlagen einzureichen sind und wie wir Sie in der Anerkennungsberatung unterstützen können.
Wenn Sie gern genauer prüfen möchten, ob die Ausbildung von jungen Flüchtlingen für Ihr Unternehmen in Frage kommt, dann erhalten Sie hier erste wichtige Informationen.
Kann ein Berufsabschluss trotz verlorener Dokumente anerkannt werden? Was kann ich tun, wenn meine Qualifikation nur teilweise einer deutschen entspricht? Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie in der IHK-Anerkennungsberatung.
Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Die IHK Berlin bietet eine weitreichende Unterstützung sowohl ihren Mitgliedsunternehmen bei dem Einreiseverfahren und der Erlangung des passenden Aufenthaltstitels als auch ausländischen Fachkräften bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.
Am 1. April 2012 ist das Gesetz "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten.
Arbeitnehmer aus der EU benötigen nur eine Anmeldung beim den Meldebehörden. Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis. Wir erklären Ihnen die Unterschiede.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Anwerbung von beruflich qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Es ist seit dem 1.3.2020 in Kraft. Wir erklären euch, welche rechtlichen Regelungen und Prozesse ihr dabei beachten müsst.
Finden Sie IHK-übergreifende Angebote - zum Beispiel die Praxishilfe "Geflüchtete Frauen", den Leitfaden für Unternehmer zum Aufenthaltsstatus und Infos zum Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge.