Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 hat der Gesetzgeber neue Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland geschaffen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen zusätzlich neue und erleichterte Wege in die Erwerbsmigration eröffnet werden.
In der IHK Berlin findet eine antragsbegleitende Beratung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) statt. Informieren Sie sich, welche Antragsunterlagen einzureichen sind und wie wir Sie in der Anerkennungsberatung unterstützen können.
Wenn Sie gern genauer prüfen möchten, ob die Ausbildung von jungen Flüchtlingen für Ihr Unternehmen in Frage kommt, dann erhalten Sie hier erste wichtige Informationen.
Kann ein Berufsabschluss trotz verlorener Dokumente anerkannt werden? Was kann ich tun, wenn meine Qualifikation nur teilweise einer deutschen entspricht? Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie in der IHK-Anerkennungsberatung.
Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Diese betreffen einerseits die Einreise nach Deutschland und andererseits den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Am 1. April 2012 ist das Gesetz "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten.
Arbeitnehmer aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis, der die Ausübung dieser Beschäftigung erlaubt. Arbeitnehmer aus der EU bzw. den einem EWR-Staat benötigen hingegen lediglich eine Anmeldung beim den allgemeine Meldebehörden, da sie die (abgesehen von Kroatien) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.
Finden Sie IHK-übergreifende Angebote - zum Beispiel die Praxishilfe "Geflüchtete Frauen", den Leitfaden für Unternehmer zum Aufenthaltsstatus und Infos zum Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge.