Internationale Fachkräfte

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

In der IHK Berlin findet eine antragsbegleitende Anerkennungsberatung für Fachkräfte mit einem ausländischen Bildungsabschluss, sowie für Unternehmen mit internationaler Belegschaft statt.
  • Sie erhalten Informationen zur Antragsberechtigung und
  • der zuständigen Anerkennungsstelle.
  • Wir beraten Sie zu Verfahrensablauf, Kosten und Dauer,
  • und den einzureichenden Unterlagen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Ersteinschätzung des deutschen Referenzberufes.
  • Eine Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars und ein Abschluss-Check der Antragsunterlagen ist möglich (Es findet keine inhaltliche sondern eine formale Prüfung statt, die zuständige Stelle kann weitere Dokumente anfordern).
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung nach BQFG (Anerkennung) ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen. Für die Anerkennung von IHK-Berufen ist die IHK FOSA in Nürnberg zuständig. Das Antragsformular, eine Liste der IHK-Berufe und der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier oder auf der Homepage der IHK FOSA unter dem Reiter “Für Antragstellende”.
Wenn Sie eine antragsbegleitende Beratung in der IHK Berlin wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt über unser Online-Formular auf (rechts unter der Rubrik "Weitere Informationen"). Halten Sie für den Beratungstermin bitte - soweit vorhanden - die originalen Ausbildungsnachweise, sowie eine offizielle deutsche Übersetzung bereit. Englische Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Wenn Sie sich allgemein (z.B. als Unternehmer) über das Verfahren informieren möchten, rufen Sie uns gerne an.
Allen Fachkräften, die in Berlin arbeiten oder arbeiten möchten, steht von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10:00 – 15:00 Uhr die Anerkennungshotline unter der Telefonnummer (030) 31510-900 in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Ukrainisch zur Verfügung.