Perspektive für junge Geflüchtete
Unternehmen bieten Perspektiven für junge Geflüchtete
- Sie haben offene Ausbildungsplätze, die Sie auch jungen Geflüchteten anbieten möchten?
- Sie haben offene Praktikumsplätze, die Sie auch jungen Geflüchteten anbieten möchten?
- Kommt eine Einstiegsqualifizierung (EQ) auch für junge Geflüchtete in Frage?
- Sie haben bereits Kontakt zu einem Geflüchteten und Schwierigkeiten bei der Bewertung seiner Berufsqualifikation?
- Sie möchten Kontakt zu Geflüchteten aufnehmen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können?
Die Förderung der Aufnahme von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen Geflüchteter ist das Ziel zahlreicher Leistungen und Unterstützungsangebote. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, der HWK Berlin, BAMF, UVB und DGB hat die IHK Berlin eine Übersicht der Fördermöglichkeiten zur Integration Geflüchteter in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erstellt.
Wenn Sie gern genauer prüfen möchten, ob die Ausbildung von jungen Geflüchteten für Ihr Unternehmen in Frage kommt, dann erhalten Sie hier erste wichtige Informationen.
Wenn Sie gern regelmäßig über aktuelle IHK-Angebote (z.B. Einladungen zu Veranstaltungen zur Flüchtlingsthematik, Seminaren zum Aufenthaltsrecht, zu Ausbildungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen, Flyer etc.) informiert werden möchten, senden Sie einfach eine E-Mail an katrin.engel@ihk-berlin.de.
Informationen zur "Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Flüchtlingen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1211 KB) finden Sie hier in einer Broschüre der IHK Berlin.
Wissenswertes rund um Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten hat der DIHK in der Broschüre "Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen" veröffentlicht.
Sie haben offene Ausbildungsplätze, die Sie auch jungen Geflüchteten anbieten möchten?
- Betriebliche Berufsausbildungen (duale Berufsausbildungen können Asylsuchende(*1) ab dem vierten Monat des Aufenthalts und Geduldete(*2) (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt), ab der Erteilung der Duldung, aufnehmen.
- Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Die Ausländerbehörde muss die Erlaubnis dazu erteilen. (Informationen bei der Berliner Ausländerbehörde)
- Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.
Sie haben offene Praktikumsplätze, die Sie auch jungen Geflüchteten anbieten möchten?
Die IHK-Lehrstellenbörse ist als hochfrequentiertes bundesweites Portal für Ausbildungsplätze mittlerweile eines der wichtigsten Werkzeuge zur Gewinnung von Azubis. Ausbildungsbetriebe können auch ihre Praktikumsplätze in der Lehrstellenbörse inserieren und so ihre Palette an Einstiegsmöglichkeiten, z.B. auch für geflüchtete Menschen, in einem Portal präsentieren. Zur Lehrstellenbörse: https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/
Kommt eine Einstiegsqualifizierung (EQ) auch für junge Geflüchtete in Frage?
- Möchten junge Geflüchtete eine Berufsausbildung absolvieren, kann die Möglichkeit der Einstiegsqualifizierung (EQ) in Frage kommen. Junge Asylbewerber und Geduldete müssen für diese Tätigkeit die Genehmigung der Ausländerbehörde einholen. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht mehr erforderlich.
- Voraussetzung für eine EQ ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses, in dem u.a. die Inhalte der EQ definiert und die Vergütung festgelegt werden. Betriebe müssen die Förderung der Einstiegsqualifizierung vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen.
- Mit einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) kann jungen Menschen der Start in die Berufsausbildung erleichtert werden. Sie erhalten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten die Möglichkeit, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Betriebe können ihren Nachwuchs näher kennenlernen und mehr über die praktischen Begabungen erfahren.
Für weitere Informationen und Beratung können Sie sich an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Sie haben bereits Kontakt zu einem Geflüchteten und Schwierigkeiten bei der Bewertung seiner Berufsqualifikation?
- Menschen aus dem In- und Ausland mit einem ausländischen Berufsabschluss haben nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) (sog. "Anerkennungsgesetz") einen Anspruch auf Bewertung ihrer im Ausland erlangten Berufsabschlüsse.
- Die IHK Berlin bietet allen an Anerkennung interessierten Menschen, die im Ausland einen Beruf abgeschlossen haben, und Unternehmen eine individuelle Beratung zum Antrags- und Bewertungsverfahren (in IHK-Berufen) an.
- Es können zusätzliche Termine für Asylbewerber und geflüchtete Menschen, die sich für die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse interessieren, individuell oder in Gruppen vereinbart werden. E-Mail an: anerkennung@berlin.ihk.de (Informationen zur Anerkennungsberatung auch in englisch und arabisch finden Sie hier.)
- Die Informationen über die einzelnen Schritte im Bewertungs- und Feststellungsverfahren nach dem BQFG bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) liegen in folgenden Sprachen vor: deutsch, englisch, französisch, türkisch, russisch, spanisch, polnisch.
Sie möchten Kontakt zu Geflüchteten aufnehmen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können?
- IntegrationslotsInnen in Berlin (auch für Geflüchtete): Sie übernehmen eine Vermittlungsrolle zwischen Neuzugewanderten / bereits länger hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund und Behörden, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen. Integrationslotsinnen und -lotsen für geflüchtete Menschen betreuen in den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen der Berliner Bezirke.
- Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin: u.a. Migrationsberatungsdienste und Jugendmigrationsdienste.
Wenn Sie sich allgemein informieren möchten, was Sie als Unternehmer für Geflüchtete tun können, erhalten Sie weitere Informationen auf unserer Homepage.
*1: Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung: geflüchtete Menschen, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist
*2: Personen mit Duldung: Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können