Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Hinweis zur Ausbildungsordnung:
Die Ausbildungsordnung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel befindet sich noch bis zum 31. Juli 2017 in der Erprobung. Ab 1. August 2017 tritt die aktuell am 13. März 2017 verabschiedete Ausbildungsordnung in Kraft. Grundsätzlich wird an den Strukturen und der gestreckten Prüfung der jetzigen Einzelhandelsberufe festgehalten. Änderungen gibt es hinsichtlich der inhaltlichen Überarbeitung sowie in Bezug auf die Bezeichnungen der Wahlqualifikationen und Prüfungsbereiche. Detaillierte Informationen finden Sie auf der rechten Seite unter „Weitere Informationen“.
  • Arbeitsgebiet:
Der Kaufmann im Einzelhandel, die Kaufrau im Einzelhandel sind Mittler zwischen der Vielfalt des Warenangebots und der Verbrauchernachfrage. Ihre Tätigkeit ist nicht nur versorgend, sondern auch beratend. In ihrer Branche sind sie Fachleute hinsichtlich der Warenkenntnisse. Sie arbeiten absatzorientiert und reagieren flexibel auf sich stets ändernde Kundenwünsche. Neue Aspekte insbesondere im Bereich Gesundheit, Umweltschutz, aber auch modische Trends und zukunftsorientierte technische Entwicklungen vermitteln sie durch die permanente Neugestaltung des Warensortiments.
  • Branchen / Betriebe:
Ihr Einsatz erfolgt in
  • Einzelhandelsgeschäften
  • Kaufhäusern
  • Filialbetrieben
  • Handelsketten
  • Versandhäusern, virtuelle Sortimente
  • Berufliche Qualifikationen:
Der Kaufmann im Einzelhandel / die Kauffrau im Einzelhandel verfügt über sehr gute kommunikative Fähigkeiten. Die notwendige Dienstleistungsbereitschaft erfordert soziale Kompetenzen und Interesse am Umgang mit Menschen. Sie haben ein Gespür für den Markt und seine vorausschauende Sensibilität für neue Trends und Änderungen im Konsumentenverhalten machen sie u.a. zu erfolgreichen Kaufleuten. Sie
  • verfügen über ausgezeichnete Warenkenntnisse ihrer Fachrichtung als Grundlage für erfolgreiche Warenbeschaffung und Einkaufsplanung
  • optimieren den Warenfluss durch die Steuerung von Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf
  • kennen Liefer- und Zahlungsbedingungen und die für die Beschaffung wichtigen Vereinbarungen wie Kredit, Zielkauf, Skonto, Eigentumsvorbehalt usw.
  • wissen um die Aufgaben und Funktionen des betrieblichen Rechnungswesens, kennen die Kostenarten des Betriebes, ihre Bedeutung und Beeinflussungsmöglichkeiten
  • setzen Personal bedarfsgerecht ein, kennen betriebliche Arbeitszeitregelungen unter rechtlichen und organisatorischen Gesichtspunkten und kennen die Personalpapiere, die bei Beginn und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses notwendig sind
  • sind kreativ und stark in der Werbung, kennen verkaufsfördernde Maßnahmen und entwickeln innovative Absatzformen
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
207,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit