Informations- und Unterstützungsangebote für Unternehmen zum Lieferkettengesetz
Die bayerischen IHKs unterstützen Sie dabei, den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden:
- Die Handlungshilfe Nachhaltiges Lieferkettenmanagement, die das Landesamt für Umwelt und der BIHK gemeinsam mit ausgewählten Pilotunternehmen entwickelt haben, unterstützt Unternehmen bei der Verankerung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen in der Lieferkette. Die Handlungshilfe sowie begleitende Arbeitsmaterialien stehen auf der Seite des Umwelt- und Klimapakt Bayerns zum Download zur Verfügung.
- Der BIHK-Praxisleitfaden „Verantwortung lohnt sich. Weltweit“zeigt an konkreten Maßnahmen und Best-Practice Beispielen, wie unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Welt realisiert werden kann: im Export und Import, in Lieferpartnerschaften sowie in den Partnerländern vor Ort.
- Die Merkblätter “Lieferkettengesetz” und “Nachhaltiges Lieferkettenmanagement” geben einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen und zeigen auf, wie ein nachhaltiges Lieferantenmanagement in einem Unternehmen aufgebaut werden kann.
- Der “Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 366 KB) (Code of Conduct) bietet ein branchenneutrales Muster mit dem ein Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten kommunizieren kann.
- Die “Interpretationshilfe der im LkSG genannten Verbote” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 468 KB) konkretisiert unklaren Rechtsbegriffe und dient als Grundlage der Abstimmung relevanter Akteure.
- Zur Zusammenarbeit in der Lieferkette können sie sich am „Musterschreiben von Lieferanten zur Beantwortung von Kunden-Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit dem LkSG“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB) orientieren.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und weitere Nachhaltigkeitsthemen werden in unserem ERFA-Kreis CSR diskutiert. Sollten Sie Interesse an der Mitarbeit und gegenseitigem Austausch haben können Sie sich unter nachfolgendem Link anmelden: https://forms.office.com/e/Hm0PmW5E47.
Update:
Zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und deren Zulieferern hat das BAFA eigene Hinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 555 KB) sowie ein eigenes FAQ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 207 KB)veröffentlicht.
Weitere Informationen und Handreichungen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben weitere offene Fragen zum Lieferkettengesetz? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen FAQ-Katalog zum LkSG veröffentlicht.
Wie machen es die anderen?
Das Referat "CSR" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierfür auf der Internetseite Praxisbeispiele von Unternehmen veröffentlicht, die veranschaulichen, wie Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen den Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht begegnen, welche Lösungsansätze sie entwickeln und wie sie diese in der betrieblichen Praxis umsetzen.
Die Bundesregierung hat mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt ins Leben gerufen. Das Helpdesk berät Unternehmen kostenfrei bei der Implementierung der fünf Kernelemente, organisiert individuelle Schulungen und stellt zwei wichtige online Tools für Unternehmen zur Verfügung:
- Der CSR Risiko-Check informiert über lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche.
- Der KMU-Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Untnerhemen bei der Umsetzung der Kernprozesse menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen und verbindet dazu Informationen, Arbeitshilfen und Erklärvideos mit interaktiven Tools wie Self-Checks.
- Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bündelt wichtige Informationen und zahlreiche Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen wie etwa Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitszeiten.
- Der Online-Kurs Wirtschaft & Menschenrechte hilft Ihnen, die Relevanz von Menschenrechten im Unternehmenskontext zu verstehen und gibt Ihnen erste Schritte, Instrumente und Ressourcen an die Hand, um mit der Umsetzung zu starten. Einen kostenfreien Zugangscode erhalten Sie unter HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de
Das Deutsche Global Compact Netzwerk unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt durch Prozesshilfen, Zugang zu Self-Assessment-Tools und Argumentationshilfen auf dem Portal www.mr-sorgfalt.de. So können beispielsweise Webinare zu den einzelnen Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt online abgerufen werden.
Die Business-Scouts for Development beraten im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Unternehmen zu Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Weitere Informationen zum deutschen Lieferkettengesetz können Sie auf unserer IHK-Internetseite lesen sowie einen Artikel zum Entwurf einer EU-Lieferkettenrichtlinie.