Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bayreuth.ihk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Der Internetauftritt der IHK für Oberfranken Bayreuth wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme werden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

PDF-Dokumente und Formulare

Die PDF-Dokumente und Formulare sind teilweise nicht barrierefrei.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

Publikationen

Die Broschüren und Publikationen (zum Beispiel IHK-Zeitung „Oberfränkische Wirtschaft“) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

Videos

Einige der eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. März 2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.bayreuth.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
IHK für Oberfranken Bayreuth
Tamara Hain
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Telefon 0921 886-108
E-Mail: t.hain@bayreuth.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München