Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bayreuth.ihk.de.
Als IHK für Oberfranken Bayreuth nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK für Oberfranken Bayreuth zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
- Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK für Oberfranken Bayreuth somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme werden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
PDF-Dokumente und Formulare
Die PDF-Dokumente und Formulare sind teilweise nicht barrierefrei.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Publikationen
Die Broschüren und Publikationen (zum Beispiel IHK-Zeitung „Oberfränkische Wirtschaft“) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Falls Sie bestimmte Fachpublikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Videos
Einige der eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Dezember 2024 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.bayreuth.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
IHK für Oberfranken Bayreuth
Tamara Hain
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Telefon 0921 886-108
E-Mail: t.hain@bayreuth.ihk.de
Tamara Hain
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Telefon 0921 886-108
E-Mail: t.hain@bayreuth.ihk.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
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