Regulierung der Werbung mit Umweltaussagen: EU Green Claims-Richtlinie

Gibt der veröffentlichte Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie über Umweltaussagen, sog. Green Claims-Richtlinie, Grund zur Sorge oder ist er längst überfällig? Bürokratieschreck oder notwendige Regulierung? – ABGESCHLOSSEN
Für Unternehmen ist es ein wichtiges Mittel in der Werbung,
ihre Bemühungen zum Klimaschutz nach außen hin zu kommunizieren, ganz nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. So können sie sich von Mitkonkurrenten absetzen und ihren Kunden einen Kaufanreiz bieten. Die Aussagen, die getroffen werden, müssen natürlich der Wahrheit entsprechen und dürfen potenzielle Kunden nicht in die Irre führen. Um das sicherzustellen, plant die EU-Kommission eine neue Richtlinie.

Was ist geplant?

Umweltaussagen dürfen nach dem Entwurf nur noch getroffen werden, wenn sie vorher durch wissenschaftliche Gutachten belegt worden sind und eine Zertifizierung erfolgt ist. Dafür sollen unabhängige Prüfstellen geschaffen werden. Die Zertifizierung soll alle 5 Jahre erneuert werden. Bei fehlerhaften Aussagen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR) sind von den Regelungen ausgeschlossen.

Unsere Einschätzung

Bereits jetzt sind irreführende Umweltaussagen auf Grundlage des allgemeinen Irreführungsverbotes aus der Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken (UFP-RL) verboten. Durch die Richtlinie ist eine weitere Verschärfung der Anforderungen geplant, nach Ansicht der IHK-Organisation droht eine Überregulierung. Die Erfüllung der Vorgaben, um mit Umweltaussagen werben zu dürfen, wird mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden sein. Das wird vor allem kleine und mittelständische Unternehmen belasten. Es stellt sich die Frage, ob die Unternehmen den Aufwand, mit Umweltaussagen zu werben, noch betreiben wollen. Und wenn nicht, machen umweltbezogene Bemühungen noch Sinn, wenn sie keine Vorteile mehr mit sich bringen?

Wie sehen Sie das?

Stimmen Sie unserer Einschätzung zu oder haben Sie eine andere Sichtweise? Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 31.01.2024 über die Beantwortung nachfolgender Fragen unter folgendem Link mit.
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Wie geht es weiter?

Wann die EU-Richtlinie in Kraft tritt, ist noch unklar. Voraussichtlich erst nach den Europa-Wahlen im Sommer nächstes Jahr. Nach Inkrafttreten der Richtlinie muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Wir sammeln und werten die eingegangenen Antworten aus und positionieren uns nach dem Gesamtinteresse der Oberfränkischen Wirtschaft. Damit bringen wir uns anschließend im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, auf EU-Ebene sowie auf Bundes-Ebene, ein. Um gemeinsam mit Ihnen etwas zu bewirken! Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Weiterführende Links:

Den Richtlinienvorschlag können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1335 KB) abrufen.
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