"Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU"

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU” finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe, anzuregen. Zuschüsse gibt es bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
HINWEIS: Aufgrund der hohen Nachfrage werden die monatlich verfügbaren Anträge verlost. Unternehmen müssen sich vorab einmal über das Online-Portal von Digital Jetzt registrieren und sodann das Losverfahren-Formular ausfüllen. Die Teilnahme am Losverfahren muss jeden Monat aktiv erneuert werden. Die Losgewinner werden automatisch benachrichtigt und zur Antragstellung aufgefordert.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, angehörige der freien Berufe. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
  • Digitalisierungsplan muss vorliegen
  • Unternehmen beschäftigt zwischen 3 und 499 Mitarbeitende zum Zeitpunkt der Antragsstellung
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein (bei Beantragung von Modul 2)

Was wird gefördert?

Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen. Hierfür stehen zwei Module für eine Antragstellung zur Verfügung. Sie können wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Nehmen Sie beide Module in Anspruch, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen.
Modul 1 "Investitionen in digitale Technologien"
  • Investitionen in Hard- und Software sowie die Implementierung
  • Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Data, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und Datenschutz
Modul 2 "Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden"
  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen: Digitale Transformation, Digitale Strategie, Digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, Digitales und Agiles Arbeiten, Digitale Basiskompetenz
  • Qualifizierung des Schulungsanbieters durch ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen

Wie wird gefördert?

Die Zuschüsse werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximalen Förderquoten sind je nach Unternehmensgröße variabel. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.
Die Mindestfördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Die Mindestsumme für das Modul 2 beträgt 3.000 Euro.
Ein Unternehmen mit 3 bis 50 Mitarbeitenden muss demnach eine förderfähige Mindestinvestitionssumme von 42.500 Euro im Digital-Jetzt-Antrag geltend machen, um die Mindestfördersumme von 17.000 Euro zu erreichen.
Unternehmensgröße
Förderquote
3 bis 50 Mitarbeitende*
max. 40 %
51 bis 250 Mitarbeitende*
max. 35 %
251 bis 499 Mitarbeitende*
max. 30 %
*Vollzeitäquivalente

Bonusförderquoten
  • KMU aus Stadt und Landkreis Hof sowie Landkreis Wunsiedel: +10 Prozent
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz: +5 Prozent
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle erschließen: +5 Prozent
Wenn alle der drei genannten Punkte erfüllt werden, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Zur Online-Antragstellung gelangen Sie über die Homepage von Digital Jetzt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Homepage von Digital Jetzt werden eine Fülle an Frequently Asked Questions beantwortet sowie weitere Hintergrundinformationen zum Förderprogramm gegeben.
Die Richtlinie zu Digital Jetzt können Sie hier herunterladen.