KMU-Kriterien
Die Europäischen Kommission hat Kriterien festgelegt, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu definieren. Diese KMU-Einstufung ist Grundlage für die Eingrenzung des Empfängerkreises für EU-Förderprogramme sowie einer Vielzahl an Förderprogrammen des Bundes und des Freistaats.
Die KMU-Kriterien sind in folgender Tabelle dargestellt:
KMU-Größenklasse | Anzahl der Mitarbeiter | Jahresumsatz | oder | Jahresbilanzsumme |
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Kleinstunternehmen | unter 10 |
max. 2 Mio. Euro
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oder |
max. 2 Mio. Euro
|
Kleines Unternehmen | unter 50 |
max.
10 Mio. Euro
|
oder |
max. 10 Mio. Euro
|
Mittleres Unternehmen | unter 250 |
max. 50 Mio. Euro
|
oder |
max. 43 Mio. Euro
|
Bei der Mitarbeiteranzahl werden die Vollzeitäquivalente betrachtet. Zwei Halbtageskräfte werden also als ein Mitarbeiter gerechnet. Die Anzahl der Auszubildenden bleibt unberücksichtigt.
Während für die Einstufung als KMU die Mitarbeiteranzahl nicht überschritten werden darf, muss bei den Kriterien Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme lediglich einer der jeweiligen beiden Schwellenwerte unterschritten werden.
Ist das betrachtete Unternehmen Teil einer Unternehmensgruppe (im weitesten Sinne), so sind unter Umständen die jeweiligen Mitarbeiterzahlen und Umsatz- oder Bilanzsummen der verbundenen Unternehmen zusätzlich zu berücksichtigen. In der seitlichen Informationsspalte finden Sie das “Merkblatt Verbundene Unternehmen” und den “Benutzerleitfaden KMU-Definition”; beides hilft Ihnen bei der Ermittlung der KMU-Kriterien für verbundene Unternehmen.