Fördermittel für Innovationsvorhaben
Der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union warten mit einer Vielzahl an Förderprogrammen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf. Viele dieser Programme sind für kleine und mittlere Unternehmen – sogenannte KMU – zugeschnitten. Die genauen Anforderungen an die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind in jedem Fall zu prüfen und zu beachten.
In der Förderdatenbank des Bundes können Sie nach aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union recherchieren und sich über die Fördervoraussetzungen informieren. Hier finden Sie übrigens alle Förderprogramme – egal ob für Unternehmen oder Privatpersonen, für Zuschüsse oder Darlehen, themenspezifisch oder themenoffen.
WICHTIG! Mit einem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt worden ist und – bis auf wenige Ausnahmen – der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Das bedeutet: Angebote dürfen (und müssen gegebenenfalls sogar) vor der Antragstellung eingeholt werden; keinesfalls dürfen zu diesem Zeitpunkt jedoch Aufträge vergeben werden (auch nicht mündlich).
Das bedeutet: Angebote dürfen (und müssen gegebenenfalls sogar) vor der Antragstellung eingeholt werden; keinesfalls dürfen zu diesem Zeitpunkt jedoch Aufträge vergeben werden (auch nicht mündlich).
Die wichtigsten Informationen sowie die “Klassiker” unter den Förderprogrammen für Innovationsvorhaben haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
Sie haben ein Förderprogramm gefunden und sind sich nicht sicher, ob es zu Ihrem Projekt passt? Oder planen Sie ein Projekt und können kein geeignetes Förderprogramm ausfindig machen? Sprechen Sie uns an – Ihr IHK-Ansprechpartner nimmt sich gerne Zeit für eine Innovationsberatung mit Ihnen.
Kontakt
Dr. Dominik P. Erhard
Stv. Leiter Bereich Innovation.Unternehmensförderung
Innovation/Technologie/Gewerbliche Schutzrechte