Beratungsleistungen
Auslandsgeschäft
Export- und Importberatung
Die IHK Ulm berät und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Abwicklung von Import- und Exportgeschäften. Wir helfen Ihnen mit den notwendigen Dokumenten sowie Nachweisen und informieren Sie gerne über Zollbestimmungen sowie internationale Liefer- und Zahlungsbedingungen.
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Wirtschafts- und Länderinformationen
Wie entwickeln sich andere Länder? Wie sind die dortigen Verhandlungsregeln? Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Markt- und Länderinformationen und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen im In- und Ausland.
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Erschließung neuer Auslandsmärkte
Andere Länder bieten interessante Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte. Die IHK Ulm unterstützt Sie bei der Auswahl neuer Märkte und bei den ersten Schritten für Ihren Markteintritt. Sie erhalten von uns aktuelle Hinweise über die Absatzfähigkeit Ihrer Produkte. Zudem schaffen wir Ihnen Verbindungen mit den deutschen Auslandshandelskammern rund um den Globus.
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Auslandsmessen und Unternehmerreisen
Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Delegationsreisen sind ideale Möglichkeiten, um mit Abnehmern und Lieferanten in Kontakt zu treten. Wir informieren Sie gerne über die für Sie geeigneten Auslandsmessen und Unternehmerreisen. Zudem bieten wir einen Überblick über Förderprogramme, die Ihnen den Marktzugang erleichtern.
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Lieferkettengesetz
Ab Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft getreten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Das EU-Lieferkettengesetz, das sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive „CSDDD“, geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche LkSG hinaus.
Wir beraten und informieren Sie zu den Gesetzen und den Sorgfaltspflichten und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen.
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Mitarbeiterentsendung
Die Internationalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland entsenden, um z.B. Fachkräftemangel zu beheben, die einheitliche Unternehmenspolitik zu implementieren oder den internationalen Erfahrungsaustausch zu fördern. Eine Mitarbeiterentsendung ist -auch innerhalb der EU- jedoch mit einer Reihe rechtlicher Herausforderungen verbunden. So müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Heimat- und Gastlandes beachtet werden, ebenso wie das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht.
Die IHK bietet Unternehmen eine umfassende Beratung zu allen Fragen, die sich bei einer Mitarbeiterentsendung stellen.
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