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Nr. 5684682
International

Lieferketten

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft getreten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.