Fachartikel

LkSG und CSDDD – eine Gegenüberstellung

Anwendungsbereich

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

Hauptverwaltung, Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland
Unternehmen mit
> 3.000 Mitarbeitern (2023)
> 1.000 Mitarbeitern (2024)
Alle Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform

Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

Unternehmenssitz oder aktiv in der Europäischen Union (inklusive Drittlandsunternehmen, wenn entsprechende Umsätze in der EU erwirtschaftet wurden)
Unternehmen mit
> 5.000 Mitarbeitern und mindestens 1.500 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2027)
> 3.000 Mitarbeitern und mindestens 900 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2028)
> 1.000 Mitarbeitern und mindestens 450 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2029)
Oberste Muttergesellschaft ist erfasst, wenn ein Konzern die Schwellenwerte im letzten Geschäftsjahr erreicht hat, für das ein konsolidierter Jahresabschluss angenommen wurde oder hätte angenommen werden müssen.
Franchiseunternehmen mit einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Millionen Euro, wenn mehr als 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren
erwirtschaftet wurden
Rechtsformen: AG, KGaA und GmbH sowie KG und OHG
Unternehmen, die nach dem Recht eines Drittlandes als eine Rechtsform gegründet wurden, die mit den aufgeführten Rechtsformen vergleichbar ist
Regulierte Finanzunternehmen und Versicherungsunternehmen

Umfang der Lieferkette (Scope)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

Upstream: Lieferkette, vorgelagerte Bereiche

Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

Up- und Downstream: Aktivitätskette, vor- und nachgelagerte Bereiche

Internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

  • 11 Übereinkommen der Menschenrechte
  • 3 Übereinkommen der Umwelt

Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

  • 12 Übereinkommen der Menschenrechte
  • 11 Übereinkommen der Umwelt
Erweiterung der Menschenrechts- und Umweltaspekte im Vergleich zum LkSG um:
  • Kinderrechte
  • Biologische Vielfalt
  • Schutz der Ozonschicht
  • Internationaler Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
  • Schutz des Weltkultur- und Naturerbes
  • Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
  • Prävention der Umweltverschmutzung durch Schiffe
  • Prior Informed Consent Procedue (PIC): bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (UNEP/FAO)
  • Recht der Meere

Sorgfalts- und Berichtspflichten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

  • Risikomanagement
  • Grundsatzerklärung
  • Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragtens
  • Risikoanalyse
  • Präventionsmaßnahmen
  • Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung Beschwerdeverfahren
  • Dokumentation
  • Jährliche Berichtspflicht

Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

  • Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementsysteme
  • Für Drittlandsunternehmen: Bestellung einer bevollmächtigten Person
  • Identifizierung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen
  • Verhinderung potenzieller negativer Auswirkungen
  • Behebung der tatsächlichen negativen Auswirkungen
  • Einrichtung Meldemechanismus und Beschwerdeverfahren
  • Überwachung
  • Jährlich aktualisierter Klimazielplan, angelehnt an Ziele des Paris-Übereinkommens
  • Jährliche Berichtspflicht

Haftung und Sanktionierung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):

  • Keine zivilrechtliche Haftung
  • Bußgelder
  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge möglich Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
  • Zivilrechtliche Haftung
  • Bußgelder
  • Möglichkeit zur Bekanntmachung eines Verstoßes unter Nennung des Unternehmens
WAB