LkSG und CSDDD – eine Gegenüberstellung
Anwendungsbereich
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
> 3.000 Mitarbeitern (2023)
> 1.000 Mitarbeitern (2024)
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
> 5.000 Mitarbeitern und mindestens 1.500 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2027)
> 3.000 Mitarbeitern und mindestens 900 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2028)
> 1.000 Mitarbeitern und mindestens 450 Millionen Euro
Gesamtumsatz weltweit (2029)
erwirtschaftet wurden
Umfang der Lieferkette (Scope)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
Internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
- 11 Übereinkommen der Menschenrechte
- 3 Übereinkommen der Umwelt
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
- 12 Übereinkommen der Menschenrechte
- 11 Übereinkommen der Umwelt
- Kinderrechte
- Biologische Vielfalt
- Schutz der Ozonschicht
- Internationaler Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
- Schutz des Weltkultur- und Naturerbes
- Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
- Prävention der Umweltverschmutzung durch Schiffe
- Prior Informed Consent Procedue (PIC): bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (UNEP/FAO)
- Recht der Meere
Sorgfalts- und Berichtspflichten
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
- Risikomanagement
- Grundsatzerklärung
- Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragtens
- Risikoanalyse
- Präventionsmaßnahmen
- Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung Beschwerdeverfahren
- Dokumentation
- Jährliche Berichtspflicht
Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
- Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementsysteme
- Für Drittlandsunternehmen: Bestellung einer bevollmächtigten Person
- Identifizierung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen
- Verhinderung potenzieller negativer Auswirkungen
- Behebung der tatsächlichen negativen Auswirkungen
- Einrichtung Meldemechanismus und Beschwerdeverfahren
- Überwachung
- Jährlich aktualisierter Klimazielplan, angelehnt an Ziele des Paris-Übereinkommens
- Jährliche Berichtspflicht
Haftung und Sanktionierung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
- Keine zivilrechtliche Haftung
- Bußgelder
- Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge möglich Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
- Zivilrechtliche Haftung
- Bußgelder
- Möglichkeit zur Bekanntmachung eines Verstoßes unter Nennung des Unternehmens