International

Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG

Ab 1. Januar 2023 gelten die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland.
Dennoch ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ebenso für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den direkten Anwendungsbereich fallen. Denn diese können mittelbar betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens.
Germany Trade & Invest, Auswärtiges Amt Germany und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu ausgewählten Ländern. Die länderspezifischen Umsetzungshilfen unterstützen bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette. Daneben werden länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen angeboten.

Länderauswahl

Die hier zur Verfügung gestellten Länderberichte unterstützen Unternehmen bei der Ermittlung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette und bieten länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Quelle: GTAI/Auswärtiges Amt Germany
Stand: Oktober 2023