International
Exportpapiere – Ausfüllvorlagen
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Hier finden Sie die Ausfüllvorlage A.TR. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1193 KB)
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der A.TR finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Ausstellung des Präferenznachweises
Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, das heißt, die Statistische Warennummer (HS-Code) muss bekannt sein. Nähere Informationen finden Sie im Artikel Warennummern/Zolltarifnummern.
Anwendbarkeit der EUR.1
Im Wesentlichen ist EUR.1 anwendbar bei Ländern die ein zweiseitiges Abkommen mit der EG abgeschlossen haben. Der Präferenznachweis findet dann sowohl bei Import als auch Export Anwendung. Bei Exporten in die AKP- und APS-Staaten sowie ÜLG-Gebiete (Überseeische Länder und Gebiete) werden in der Regel keine Präferenznachweise ausgestellt, da hier nur einseitige Präferenzabkommen für Importe in die EU vorliegen.
Eine aktuelle Übersicht zu den Abkommen finden Sie im Artikel zum Handelsabkommen.
Hier finden Sie die Ausfüllvorlage EUR.1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1377 KB)
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der EUR.1 finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Das Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel zum Ursprungszeugnis.
Das Carnet A.T.A./C.P.D.
Das Carnet A.T.A/C.P.D. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Ausfüllhilfen für das Carnet A.T.A. finden Sie auf unserer Internetseite unter Ausstellen eines Carnets.
Stand: 22.10.2024