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Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)
Das e-ata-System der IHK Ulm ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.
Carnet ATA/CPD – so geht´s
Ihr Weg zum Carnet ATA/CPD
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/Default.aspx?chamber=ulm)
Registrierung bei e-ata.de
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de/Default.aspx?chamber=ulm aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Carnet ATA/CPD online beantragen – Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/Default.aspx?chamber=ulm ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
- keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- keine Plomben entfernt werden - Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
Kosten
Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie in unsere Gebührenverordnung
Schon gewusst?
Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.
Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.
FAQ zum elektronischen Carnet
Wie lange dauert die Registrierung bzw. Prüfung?
Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann 1-2 Werktage dauern.
Bei dem Menüpunkt “Waren” kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mache ich das und wie?
Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
- Einzel-Erfassung der Artikel
- Import einer CSV-Datei
Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mittels einer CSV-Liste an.
Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter "Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.
Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.
Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im Handbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1636 KB)"Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Was ist der Unterschied zwischen dem eCarnet-Admin und den eCarnet-Nutzer?
eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin)
Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin). Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin). Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
eCarnet-Nutzer
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.
Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?
Es gibt die Möglichkeit angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.
Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).
Ich habe mein Passwort für www.e-ata.de vergessen. Was ist zu tun?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie www.e-ata.de/Default.aspx?chamber=ulm auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort.
Eine weitere Reise ist mit dem Carnet geplant. Geht da?
Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem entsprechenden Carnet im e-ata.de-System. Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.
Das Carnet ist nicht mehr auffindbar. Was ist zu tun?
Kontaktieren Sie bitte Ihre IHK.
Die Carnet-Ware soll im Ausland verkauft werden. Was ist zu tun?
Hinweis: Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll und /oder der IHK in Verbindung zu setzen.
Wie lange werden die Daten vom Carnet gespeichert?
Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens drei Jahre und drei Monate gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht. Das ausgedruckte Carnet wird ebenfalls drei Jahre und drei Monate bei der IHK aufbewahrt.
Wo werden die Daten von e-ata gespeichert?
Bei der Software handelt es sich um eine Software as a Service (SaaS). Das Hosting erfolgt über einem georedundanten Cluster in MS Azure Cloud. Beide Dienste werden aus der Schweiz bereitgestellt.
FAQ zum Carnet ATA/CPD allgemein finden sie hier.
Tipp: Um stets auf dem Laufenden zu sein: Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK Newsletter, der über aktuelle Änderungen beim Carnet informiert! (Wählen Sie hierfür bei "Themen" die Rubrik "International" aus.)
Stand: 05.05.2024