Unterstützung für die Personalpolitik

Förderprogramme für Unternehmen

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Personalarbeit zukunftsfest aufstellen wollen und dafür Unterstützung suchen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geförderte Beratung bzw. Coaching. Ergänzend finden Sie Links zu weiteren Förderprogrammen, die für Einstellung, Ausbildung und Weiterbildung von Beschäftigten infrage kommen.
An Beratungsunternehmen, die das geförderte Coaching durchführen, werden bestimmte Anforderungen gestellt. Häufig gibt es bei der Förderstelle Übersichten mit den für das jeweilige Förderprogramm zugelassenen Beraterinnen und Beratern. Hilfestellung, wie Sie an geeignete Berater/-innen kommen, liefert auch die Broschüre „Gut beraten: Auswahl, Beauftragung und Bewertung von Beraterinnen und Beratern – Empfehlungen für mittelständische Unternehmen“ (PDF) der Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA.

Förderung des unternehmerischen Know-hows

Wer kann gefördert werden?

Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie  Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Das Beratungsunternehmen muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freigeschaltet sein. Spezielle Beratungen sind möglich für Unternehmen, die
  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/-innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Ausgeschlossen sind z. B. Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50 Prozent, max. 1.500 Euro (d. h. max. förderfähige Beratungskosten: 3.000 Euro) an max. 5 Beratungstagen. Bei jungen Unternehmen und Freiberuflern, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, beträgt der Zuschuss max. 2.000 Euro (d. h. max. förderfähige Beratungskosten: 4.000 Euro) ohne Beschränkung der Beratungstage. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine höhere Förderung.
Der Antrag ist nach einem kostenfreien Infogespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel Ihrer IHK – über die Zuwendungsvoraussetzungen online beim BAFA zu stellen.

Weitere Infos

Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert und läuft bis 31. Dezember 2022. Das Programm soll unabhängig des Auslaufens der Rahmenrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ab dem 1. Januar 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt werden.

Neu: Programm INQA-Coaching

Das Programm INQA-Coaching soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützen. KMU sollen dadurch Prozesse entwickeln, um eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik zu gestalten und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.

Wer kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die mindestens einen und weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 42 Millionen Euro) beträgt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsprozesse, in die Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeitende mittels agiler Methoden einbezogen werden. Die Beratungen werden durch speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches durchgeführt und können alle personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfelder betreffen. Ziel ist es, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU mit Blick auf den demografischen Wandel sowie auf die digitale und ökologische Transformation stärken.

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage. 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars erhalten die KMU als Zuschuss (Tageshöchstsatz maximal 1.200 Euro netto), 20 Prozent sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Das Unternehmen muss das Coaching zunächst selbst bezahlen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch eine INQA-Beratungsstelle ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. Die Beratung findet im Unternehmen statt und muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Beratungschecks abgeschlossen sein.

Weitere Infos


INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland. Das Programm löst das Coaching-Programm  unternehmensWert:Mensch ab.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen