Zusatzqualifikationen
Kodifizierte Zusatzqualifikationen in industriellen Metall- und Elektroberufen und Mechatroniker/-in
1. Ziel der Prüfung
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben wurden und die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umgesetzt und angewendet werden können.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Das Anmeldeformular erhalten Sie mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2. Die Prüfung der Zusatzqualifikation findet im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Für die Prüfung einer Zusatzqualifikation wird eine Gebühr erhoben.
3. Zulassung zur Prüfung
Zugelassen werden kann nur, wer mit der Anmeldung glaubhaft gemacht hat, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung wird mündlich durchgeführt. In der Prüfung wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.
Zur Vorbereitung auf das jeweilige fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Der Report darf höchstens drei Seiten umfassen. Den Report soll der Prüfling mit einer Anlage ergänzen. Die Anlage besteht aus Visualisierungen zu der praxisbezogenen Aufgabe. Sie darf höchstens fünf Seiten umfassen. Der fertige Report ist dann zu einem festgelegten Termin (wird mit den Zugangsdaten zum Portal schriftlich mitgeteilt) im Prüfungsportal CIC-APrOS hochzuladen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die jeweiligen Anforderungen der Zusatzqualifikation nachgewiesen werden können.
Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
Orientierung für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Prüferinnen und Prüfer gibt ein IHK-Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).
Umsetzungshilfen zu den Industriellen Elektroberufen und zum Beruf Mechatroniker/-in sowie zu den Industriellen Metallberufen wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) veröffentlicht.
5. Bestehen der Prüfung, Bescheinigung
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn das fallbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. Über das Bestehen der Prüfung stellt die IHK eine Bescheinigung aus.
6. Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen und den Ausbildungsordnungen in den industriellen Metall- und Elektroberufen inkl. Mechatroniker/in durchgeführt.
7. Übersicht
Folgende kodifizierte Zusatzqualifikationen können in den jeweiligen Ausbildungsberufen gewählt werden:
ZQ/Beruf |
EAT
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EBT
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EGI
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EGS
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EIS
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AM
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IM
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KM
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WM
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ZM
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Mechatr.
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Additive Fertigungsverfahren
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x
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x
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Digitale Vernetzung
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IT-gestützte Anlagenänderung
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IT-Sicherheit
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Programmierung
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Prozessintegration
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Systemintegration
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