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Das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz soll Einwegverpackungen reduzieren und die Entsorgung im öffentlichen Raum finanzieren. Bis Ende 2024 müssen sich Hersteller und Inverkehrbringer auf der Plattform „DIVID“ registrieren.
Seit 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte (Strohhalme, Besteck, Hygieneartikel, Tabakprodukte ... ) sowohl teilweise verboten als auch zwingend zu kennzeichnen. Die EU hat entsprechende Guidelines und Piktogramme veröffentlicht.
Die neue EU-Verpackungsverordnung tritt im Januar 2025 in Kraft. Unternehmen haben eine 18-monatige Übergangsfrist und müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die IHK Baden-Württemberg bietet vier Präsenz-Veranstaltungen dazu an.
Das Verpackungsgesetz wurde an vielen Stellen novelliert. Betroffen sind unter anderem Befüller von Serviceverpackungen, Unternehmen mit nur gewerblichen Kunden, Getränkehersteller und Gastronomie mit Außer-Haus-Verkauf.
Ergänzende Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz haben wir für Sie zusammengestellt.
Am 1. Januar 2023 trat eine Regelung des novellierten Verpackungsgesetztes von 2021 in Kraft. Dies betrifft die Anbieter von Essen und Getränken im Außer-Haus-Verkauf. Aber auch Essenstheken im Einzelhandel sind davon betroffen.
Ein Onlineshop hat gegen die Pfandpflicht verstoßen, dadurch dass keine Kennzeichnung angebracht wurde und auch keine Pfanderhebung erfolgte. Nun ist ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe von dem Shopbetreiber zu leisten.
Verpackungsverbot wurde von 2025 auf 20230 verschoben: Es betrifft Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können.
Nach der Gewerbeabfallverordnung sollen Abfallerzeuger diverse Abfallfraktionen getrennt erfassen und entsorgen oder andernfalls möglichst einer hochwertigen Sortierung zuführen. Hierzu soll eine Übersicht erstellt werden.
Die Gewerbeabfallverordnung gilt seit 2017 und verschärft die Vorgaben an die Trennung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen sowie an die Entsorgung von Abfallgemischen. Der Dokumentations- und Begründungsaufwand erhöht sich dadurch.
In dem Leitfaden wird erläutert, welche Randbedingungen zu beachten sind und wie das Handling der Späne erfolgen sollte. Oberstes Ziel muss sein, einen Austritt von Flüssigkeiten aus Sammel- und Transportbehältern zu verhindern.
Seit 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren bei gefährlichen Abfällen gesetzliche Pflicht. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat speziell im Hinblick auf die gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen eine besonderer Bedeutung. So ist entweder nur eine Anzeigepflicht oder sogar einer Erlaubnispflicht bei der Abfallbehörde notwendig.
Seit dem 1. Mai 2019 fallen sogenannte „passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, wie Steckdosen, Vrlängerungskabel, etc. in den Anwendungsbereich des ElektroG.
Seit August 2018 gilt der offene Anwendungsbereich des ElektroG. Somit fallen unter anderem Produkte wie Möbel oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen unter die Registrierungspflicht.
Unternehmen, die auf dem europäischen Markt Elektrogeräte in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Stoffverwendungsverbote einhalten. Diese werden EU-weit in der RoHS-Richtlinie festgelegt und in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung umgesetzt.
Alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies gemäß Batteriegesetz beim Umweltbundesamt anzeigen, um sich in ein dort geführtes Register eintragen zu lassen.