IHK Region Stuttgart
Elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren
Mit der Novelle der Nachweisverordnung wurde seit 2010 die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung besteht sowohl für die Abfallentsorgungsunternehmen, die Sammler, die Erzeuger und die Beförderer.
Die Unterschiede der Nachweisführung mittels Papierdokumenten und elektronischen Formularen lassen sich am Beispiel des Begleitscheins gut erkennen. Der Begleitschein war in seiner ursprünglichen Form so konzipiert, dass er den Abfall von seinem Erzeuger über den Beförderer bis hin zum Entsorger ständig begleitet. Der elektronische Begleitschein ist dagegen eher als virtueller Begleitschein zu verstehen. Er existiert nicht in physikalischer Form, sondern nur noch elektronisch in den IT-Systemen der Beteiligten.
Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind lediglich Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen.
Die elektronische Nachweisführung erfordert zum einen die Einrichtung eines Postfachs bei der Zentralen Koordinerungsstelle (ZKS). Zweitens benötigen die Beteiligten eine Ausrüstung zur qualifizierten elektronischen Signatur. Als Drittes müssen Formulare, wie zum Beispiel Begleitscheine, elektronisch erzeugt und ausgefüllt werden, wozu man sich zum Beispiel des „Länder-eANV” bedienen kann.