Aktuelle Regelungen für Verpackungen
Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?
- Die Systembetreiber
- Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)
- Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte
- Merkblatt Versandhändler
- Merkblatt: Überblick für Handelsunternehmen
- Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen
- Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen
Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?
Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
Die Systembetreiber
BellandVision GmbH vertrieb@bellandvision.de www.bellandvision.de |
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH verkaufsverpackungen-online@interseroh.com www.lizenzero.de |
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG info-koeln@eko-punkt.de www.eko-punkt.de |
Noventiz Dual GmbH info@noventiz-dual.de www.noventiz.de |
Landbell AG für Rückhol-Systeme info@landbell.de www.landbell.de |
Reclay Systems GmbH t.pangaribuan@reclay.de www.reclay-group.com |
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com www.prezero.com/dual |
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de www.zentek.de |
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de www.verpackgo.de |
Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)
Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1293 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1293 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.
Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte
Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.
Merkblatt Versandhändler
Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.
Merkblatt: Überblick für Handelsunternehmen
Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.
Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen
Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.
Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.