Verkehrswirtschaft

Kabotage in Frankreich

Wie in der gesamten EU hat auch bei Kabotagebeförderungen in Frankreich die VO (EG) Nr. 1072/2009 die nationale Gesetzgebung seit dem 14. Mai 2010 abgelöst.
Zu den ab Februar 2022 geltenden Änderungen im Kontext Kabotage durch das Mobilitätspaket I finden Sie die Details auf unserer allgemeinen Info-Seite zum Thema Kabotage.
Kurz zusammengefasst wird in den Artikeln 8 bis 10 der Verordnung geregelt, welche Unterlagen oder Begleitpapiere mitgeführt werden müssen und wie viele Kabotagebeförderungen innerhalb welcher Zeitspanne durchgeführt werden dürfen. Im Detail unklar und somit auch der Interpretation eines jeden EU-Mitgliedsstaates überlassen bleiben dabei manche Begrifflichkeiten wie "Auslieferung der Güter" oder "Beförderung". Hinweise zur Sichtweise der französischen Behörden, Rechtsgrundlagen und ergänzende Regelungen zu Kabotagebeförderungen in Frankreich finden Sie in einem englischsprachigen Dokument auf der Website des französischen Ministère de la Transition écologique et solidaire.
Stand: August 2020