Zugang zum Beruf
Selbstständig als Versicherungsvermittler
Gewerbeerlaubnis
Selbständig als Versicherungsvermittler
Die gewerbliche Vermittlung von Versicherungen ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. Dieses Merkblatt bietet eine Übersicht der wichtigsten Regelungen.
Abgrenzung
Makler, Vertreter und Mehrfachagent
Für die Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler, -vertreter, -mehrfachagent lassen sich einige Unterscheidungskriterien aufstellen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.
Gewerbeerlaubnis
Gebundene Vermittler
Besondere Hinweise für gebundene Versicherungsvermittler und Ausschließlichkeitsvertreter.
Gewerbeerlaubnis
Produktakzessorische Vermittler
Was müssen Kfz-Händler und andere Gewerbetreibende beachten, die Versicherungen als Ergänzung im Rahmen ihrer Haupttätigkeit vermitteln?
Erlaubnisvorraussetzung
Die Sachkunde
Für die Erteilung einer Erlaubnis muss u. a. eine ausreichende Sachkunde nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Prüfung, eine gleichgestellte Berufsqualifikation oder auch durch den Nachweis langjähriger Berufserfahrung erfolgen.