IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Industrietechniker / Geprüfte Industrietechnikerin Maschinenbau

1. Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industrietechniker Maschinenbau oder zur Geprüften Industrietechnikerin Maschinenbau.
Die Qualifikation umfasst die Befähigung, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für technische Problemstellungen in Betrieben unterschiedlicher Größe, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können und dabei die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Hierzu gehört, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben wahrnehmen zu können:
  • Entwickeln und Koordinieren von Lösungen für komplexe Fertigungsaufgaben, die erweiterte technische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten in Produktion und Automatisierung verlangen:
  • Planen, Durchführen und Optimieren technischer Prozesse, insbesondere fertigungsgerechte Konstruktion, Versuch, Fertigung, Inbetriebnahme und Service unter Beachtung wirtschaftlicher, rechtlicher, energetischer, umweltbezogener sowie sicherheitsrelevanter Kriterien
  • Erstellen und Anpassen technischer Dokumentationen für Produkte, Systeme, Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel im Rahmen von Tests, Inbetriebnahmen, Fehleranalysen und Wartung
  • Planen und Durchführen qualitätssichernder und verbessernder Maßnahmen.
  • Sicherstellen der Einhaltung von Normen, Verordnungen und Qualitätsrichtlinien.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der den Metallberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  5. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Anwendungskompetenz Maschinenbau" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. den abgelegten Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Voraussetzungen ein Jahr Berufspraxis, in den in
    Absatz 1 Nr. 2 bis 5 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ wird zugelassen, wer die Prüfungsteile "Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen" und "Anwendungskompetenz Maschinenbau" bestanden hat.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/eines "Geprüfte/n Industrietechniker/-in Maschinenbau" haben.
Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag finden Sie unter "Weitere Informationen".

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen
1. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Methoden
2. Mathematik und Naturwissenschaften
3. Technologie und Industrial Engineering
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
II. Anwendungskompetenz Maschinenbau
1. Angewandte Konstruktion
2. Mechatronische Systeme
3. Angewandte Fertigungs- und Automatisierungstechnik
In den Qualifikationsbereichen 1. bis 3. sind komplexe Situationsaufgaben schriftlich und praktisch zu lösen.
III. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Erstellen einer Projektarbeit in Form einer schriftlichen Hausarbeit mit Präsentation in einem Fachgespräch.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Situationsaufgaben befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der besonderen Rechtsvorschriften über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Industrietechniker/Geprüfte Industrietechnikerin Maschinenbau" und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
GARP - Bildungs-
zentrum für die IHK
Region Stuttgart e.V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über dasAufstiegs-BAföG finden Sie auch unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.