IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter IT-Projektleiter / Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager)
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen verfügt, die ihn befähigen:
- einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie durch eine projektspezifische Organisation, in der Projekt- und Linienorganisation selbstständig und eigenverantwortlich zu leiten
- Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen
2. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene anerkannte Ausbildung im IT-Bereich und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine sonstige mit Erfolg abgeschlossene anerkannte Ausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Operativen Professionals (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 15 KB) haben sowie die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der „Vereinbarung über die Spezialistenprofile im Rahmen des Verfahrens zur Ordnung der IT-Weiterbildung vom 14. Februar 2002” oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile, die in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Prüfungsteil 1: Betriebliche IT-Prozesse
-
Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen(Durchführung, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie Abgabetermin werden durch Zielvereinbarung zwischen Prüfling und Prüfungsausschuss festgelegt)
- Präsentation und Fachgespräch (Gesamtdauer 60-90 Minuten, davon 20-30 Minuten Präsentation)
Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus mindestens einem der folgenden betrieblichen IT-Prozesse:
- Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten
- Einrichten, Durchführen und Auflösen von Projekten
- Einführen, Betreuen und Optimieren von Produktionsprozessen
- Leiten von Projekten, einschließlich Planen des Personaleinsatzes und der Mitarbeiterentwicklung
Prüfungsteil 2: Profilspezifische IT-Fachaufgaben
- schriftliche Bearbeitung von drei handlungsorientierten, integrierenden Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 150 Minuten, Gesamtzeit max. 540 Minuten)
- davon eine Situationsaufgabenstellung in englischer Sprache
- mündliche Ergänzungsprüfung, wenn nicht mehr als eine Prüfungsleistung mangelhaft (Dauer höchstens 20 Minuten)
Die Situationsaufgaben beziehen sich auf folgende Geschäftsprozesse:
- Initiieren und Planen von Projekten
- Realisieren und Steuern von Projekten
- Evaluieren und Verwerten von Projekten und Projektergebnissen
Folgende Qualifikationsschwerpunkte werden in den Situationsaufgaben thematisiert:
- Projektanbahnung
- Projektorganisation und -durchführung
- Projektmarketing
Prüfungsteil 3: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- schriftliche Bearbeitung von zwei handlungsorientierten, integrierenden Situationsaufgaben (je Aufgabe mindestens 90 Minuten, Gesamtzeit max. 240 Minuten) bezogen auf folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Personalplanung und -auswahl
- Mitarbeiter- und Teamführung
- Qualifizierung
- Arbeitsrecht
- Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Demonstration (Dauer maximal 30 Minuten und 20-30 Minuten Vorbereitungszeit); Themengebiete:
- Einstellungsgespräch
- Mitarbeitergespräch
- Ausbildungseinheit
- Mitarbeiterqualifizierung
- mündliche Ergänzungsprüfung, wenn nicht mehr als eine Situationsaufgabe mangelhaft (Dauer höchstens 20 Minuten)
Bei nicht mehr als einer mangelhaften schriftliche Prüfungsleistung in den Prüfungsteilen Profilspezifische IT-Fachaufgaben und/oder Mitarbeiterführung und Personalmanagement wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
5. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Der Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse, die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil Profilspezifische IT-Fachaufgaben sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement sind gesondert zu bewerten.
In den Prüfungsteilen Profilspezifische IT-Fachaufgaben sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement ist eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Prüfungsleistungen zu bilden.
Aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei hat der Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse doppelte Gewichtung.
6. Ausbildereignung
Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum Operativen Professional wird der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Wurde im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement für die praktische Demonstration der Anwendungsfall Ausbildungseinheit oder Mitarbeiterqualifizierung ausgewählt, so hat der/die Prüfungsteilnehmer/in die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.
7. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zu stellen.
Mit dem Antrag auf Wiederholung wird der/die Prüfungsteilnehmer/in von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Es kann auch ein Antrag auf Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen gestellt werden. In diesem Fall wird das letzte Ergebnis für das Bestehen berücksichtigt.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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VFB Verein zur Förderung der Berufsbildung | Hanns-Klemm-Str. 1A 71034 Böblingen |
|
manQ e.K | Bahnhofstr. 26 34369 Hofgeismar |
10. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über dasAufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.