IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Fahrzeuginterieur-Mechanik

1. Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung – Fahrzeuginterieur-Mechanik und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin, Fahrzeuginterieur-Mechanik oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fahrzeuginterieur-Mechanik gemäß § 1 Abs. 3 haben und Arbeiten im diesem betrieblichen Anwendungsbereich einschließen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der Servicespalte unter “Weitere Informationen”.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Fahrzeuginterieur-Mechanik umfasst:
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche schriftlich geprüft:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" umfasst die Handlungsbereiche
  1. Technik,
  2. Organisation sowie
  3. Führung und Personal.
Die Handlungsbereiche „Technik“ und „Organisation“ werden in Form von schriftlichen Situationsaufgaben geprüft.
Der Handlungsbereich „Führung und Personal“ wird mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft.

III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
  1. in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    1. in den beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
    2. im Fachgespräch.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und die zu prüfende Person sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach §§ 46 und 58 des Berufsbildungsgesetzes, den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Fahrzeuginterieur-Mechanik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Förderverein der
Gottlieb-Daimler-Schule 1
Neckarstraße 22
71065 Sindelfingen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.