IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes Fachwissen verfügt und Aufgaben aus den Bereichen der Organisation, Führung und Kommunikation, der Zusammenarbeit im Betrieb, des Kosten-, Qualitäts- und Terminwesens, der chemischen Produktion, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung übernehmen kann.
2. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den
Chemieberufen zugeordnet werden kann oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" Punkt 1. bis 3. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Chemie haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor dem jeweiligen Prüfungsteil erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten schriftlichen Prüfungsleistung zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.
3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Fachrichtungsübergreife Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebwirtschaftliches Handeln
3. Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebwirtschaftliches Handeln
3. Anwendungen von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Chemische Produktion
1. Chemische Produktion
- Verfahrens- und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik
2. Organisation, Führung und Kommunikation
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
3. Spezialisierungsgebiete
- Synthesenplanung
- Automatisierung- und Prozessleittechnik
- Technologie
- Betriebscontrolling
Der Prüfungsteilnehmer kann im Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete einen Qualifikationsschwerpunkt auswählen.
Im Prüfungsteil I. wird schriftlich in Form anwendungsbezogener Aufgabenstellungen geprüft.
Im Prüfungsteil II. wird mit Situationsaufgaben geprüft, die die entsprechenden Qualifikationsschwerpunkte integrativ thematisieren.
Im Handlungsbereich "Organisation, Führung und Kommunikation" wird die Prüfung schriftlich in Form einer anwendungsbezogenen Ausarbeitung und mündlich in Form eines praxisorientierten Fachgesprächs durchgeführt.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn nicht mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung je Prüfungsteil mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung gilt das nicht.
Die schriftliche Prüfungsleistung und die der mündlichen Punktebewertung werden zusammengefasst, dabei wird die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
5. Ergebnis der Prüfung
Jeder Prüfungsteil ist gesondert nach Punkten zu bewerten. Im Prüfungsteil I. ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen in den einzelnen Situationsaufgaben und der schriftlichen Ausarbeitung im Verhältnis 45 zu 45 zu 10 zu bilden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Ergebnisse erzielt werden.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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FAIN Bildungs-GmbH Standort: Stuttgart |
Schwabstrraße 59 70197 Stuttgart |
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bfw-Berufsfortbildungswerk des DGB |
Kleemannstr. 8a 70372 Stuttgart |
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Eckert Schulen Stuttgart
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Heßbrühlstr.7 70565 Stuttgart |
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lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
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Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.