IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Meister für Kraftverkehr / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr
1. Ziel der Prüfung
Das Ziel der Prüfung ist der Nachweis, aufgrund der Kenntnisse Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben des Personen- und Güterkraftverkehrs zu übernehmen.
Sie sollen sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung flexibel einstellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitgestalten können.
2. Zulassung zur Prüfung
Für die Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Berufskraftfahrers aufweisen.
Für die Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- dass Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
4. Prüfung
Die Prüfung umfasst:
- Berufs-und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Grundlegende Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung der Grundlegenden Qualifikation findet in schriftlicher Form statt.
Die Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikation erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung über die Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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DEKRA Akademie GmbH
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Hofener Straße 122
70372 Stuttgart |
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FAIN Bildungs-GmbH Standort: Stuttgart |
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.