IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin

1. Ziel der Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über berufliche Handlungsfähigkeit in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft, Logistik, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Kostenrechnung, Entwicklung, Konstruktion, Betriebserhaltung und Produktion verfügt und insbesondere die im Zusammenhang stehenden Aufgaben unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten eigenständig und verantwortlich als Führungskraft wahrnehmen kann.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” oder „Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens 3-jährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-techni­schen Ausbildungsberuf, oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich, oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und „Technische Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.  Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  1. Volks- und Betriebswirtschaft,
  2. Rechnungswesen,
  3. Recht und Steuern,
  4. Unternehmensführung
II. Technische Qualifikationen
  1. Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen
  2. Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie
  3. Fertigungs- und Betriebstechnik
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
  1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  3. Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
  4. Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfungsteile I., II. und III. sind schriftlich in Form anwendungsbezogener Aufgabenstellungen zu prüfen. Im Prüfungsteil III. wird zusätzlich ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation durchgeführt. Für die Prüfung in diesem Teil müssen die Prüfungsteile I. und II. erfolgreich abgelegt sein.
Prüfungsteilnehmer, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Wird ein Qualifikationsbereich schriftlich und mündlich geprüft, werden die erreichten Bewertungen im Verhältnis 2 : 1 zusammengefasst.
Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer zur Ausbildereignungsprüfung vom schriftlichen Prüfungsteil freigestellt.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Prüfungsverordnung für die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt / zur Geprüften Technischen Fachwirtin vom 17. Januar 2006 durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart

Träger Anschrift Kontakt
IHK-Bildungshaus
der IHK Region Stuttgart
Goethestraße 31
73630 Remshalden
carriere & more
private Akademie
Region Stuttgart
Verwaltung: Porschering 14
71404 Korb
Schulungsräume:
Wilhelm-Pfitzer-Str. 26
70736 Fellbach
Volkshochschule Backnang
Bahnhofstraße 2
71522 Backnang
SOMMERHOFF AG
Managementinstitut
Alfredstr. 57-65
45130 Essen
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen

Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V.
Hanns-Klemm-Str. 1A
71034 Böblingen

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg

Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen

Träger Anschrift Kontakt
GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
@Learning
Robert-Bosch-Str. 7–9
73207 Plochingen
IBBE Institut für Berufliche Bildung und Entwicklung
Sulzgrieser Str. 114
73733 Esslingen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.