IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin
- 1. Ziel der Prüfung
- 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- 3. Zulassung zur Prüfung
- 4. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
- 5. Ergebnis der Prüfung
- 6. Ausbildereignung
- 7. Wiederholung der Prüfung
- 8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- 9. Rechtsgrundlagen
- 10. Lehrgangsträger
- 11. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
- den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen
- Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen
- sich auf veränderte Methoden und Systeme flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
- anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und zu kontrollieren.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“.
3. Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes (1) Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz (1) Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes/einer Geprüften Industriefachwirtin haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.
4. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
II. Handlungsspezifische Qualifikationen.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen.
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt. Die Themenstellung der Präsentation muss sich auf mindestens zwei der Handlungsbereiche der Handlungsspezifischen Qualifikationen beziehen. Ausgehend davon soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
6. Ausbildereignung
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.
9. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin vom 30. Juni 2010 durchgeführt.
10. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die in der Tabelle unten aufgeführten Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Träger | Anschrift | Kontakt |
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Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. |
Hanns-Klemm-Str. 1A 71034 Böblingen |
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Volkshochschule Stuttgart |
Fritz-Elsas-Str. 46 – 48 70174 Stuttgart |
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WBS TRAINING AG
|
Sophienstr. 41 70178 Stuttgart |
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carriere & more private Akademie Region Stuttgart |
Verwaltung: Porschering 14 71404 Korb Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Str. 26 70736 Fellbach |
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Logistik Lernzentrum GmbH
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Schickardstr. 27 71034 Böblingen |
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Volkshochschule Backnang |
Bahnhofstraße 2 71522 Backnang |
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DeLSt GmbH- Deutsches eLearning Studieninstitut |
Willy-Brandt-Platz 2 71522 Backnang |
|
SOMMERHOFF AG
Managementinstitut |
Alfredstr. 57-65 45130Essen |
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lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
|
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen |
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Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. |
Kurfürstenstr. 6 71636 Ludwigsburg |
|
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
BMG-Schulungscenter BüroManagement Geislingen |
Eybacher Str. 23 73312 Geislingen |
|
Kaufmännische Schule Göppingen-Akademie |
Chr.-Grüninger-Str. 12
73035 Göppingen |
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VHS Leinfelden-Echterdingen
|
Neuer Markt 3
70771 Leinfelden-Echterdingen |
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VHS Esslingen
|
Mettinger Str. 125
73728 Esslingen |
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11. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.