IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Tourismusfachwirt / Geprüfte Tourismusfachwirtin
- 1. Ziel der Prüfung
- 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- 3. Zulassung zur Prüfung
- 4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- 5. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- 6. Ergebnis der Prüfung
- 7. Wiederholung der Prüfung
- 8. Rechtsgrundlagen
- 9. Lehrgangsträger
- 11. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, um in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle auszuüben. Hierzu gehören insbesondere:
- Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes
- Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse
- Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen
- Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen
- Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich
- Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten
- Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse
- Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen
- Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung
- Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, Im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Tourismusfachwirts haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfung bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche:
-
Unternehmensführung und -entwicklung,
-
Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
-
Personalführung und -entwicklung,
-
Gestaltung des Marketingprozesses,
-
Qualitäts- und Projektmanagement,
-
Leistungserstellung im Tourismus.
Die aufgeführten Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen schriftlich geprüft.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und mit einer Kurzbeschreibung bei der IHK bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
5. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine andere vergleichbare Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der schriftlichen Prüfung befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Erstprüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der schriftlichen Prüfung befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Erstprüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Tourismusfachwirt / zur Geprüften Tourismusfachwirtin vom 9. Februar 2012 durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
|
Hackstr. 77
70190 Stuttgart |
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COMCAVE COLLEGE GmbH
|
Leuschnerstr. 12 70174 Stuttgart |
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Travel College für Touristik
|
Johann-Kraus-Straße 3
D-88662 Überlingen |
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11. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.