IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kompetenzen besitzt, um im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrzunehmen.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach einen mindestens dreijährigen Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer
  • die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich und eine mündliche Teilprüfung únd gliedert sich wie folgt:
Erste Teilprüfung:
  1. Unternehmensführung und -steuerung,
  2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Zweite Teilprüfung:
  1. Handelsmarketing,
  2. Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:
  • Vertriebssteuerung,
  • Handelslogistik,
  • Einkauf oder
  • Außenhandel.
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Das Thema der Präsentation ist am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen.

5. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einiger zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.

6. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

7. Wiederholung der Prüfung

Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Auch bereits bestandene Prüfungsleistungen können wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

8. Ausbildereignung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

9. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt/Geprüften Handelsfachwirtin vom 13. Mai 2014 durchgeführt.

10. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart

Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. Hanns-Klemm-Straße 1A
71034 Böblingen
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
COMCAVE COLLEGE GmbH Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
biz – Bildungszentrum des Handels
Baden-Württemberg GmbH
Stammheimer Str. 41
70435 Stuttgart
WBS TRAINING AG Sophienstr. 41
70178 Stuttgart
Eckert-Schulen Heßbrühlstraße 7
70565 Stuttgart
carriere & more
private Akademie
Region Stuttgart
Verwaltung: Porschering 14
71404 Korb
Schulungsräume:
Wilhelm-Pfitzer-Str. 26
70736 Fellbach
SOMMERHOFF AG Managementinstitut Alfredstr. 57-65
45130 Essen
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen

11. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.