IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

1. Ziel der Prüfung

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Fachwirt im E-Commerce oder die Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce in der Lage sein, insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, eigenständig und verantwortlich Waren oder Dienstleistungen online zu vertreiben und dabei Multichannel-Vertriebswege einzubeziehen. Dazu gehört die Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handels- und dienstleistungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente. Dabei sollen unternehmerische Ziele umgesetzt sowie gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, Im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
Im ersten Schritt ist ein Zulassungsantrag zu stellen. Eine Zulassung kann frühestens zur Herbstprüfung 2024 erteilt werden. Prüfungsgebühren und Prüfungstermine werden auf Anfrage mitgeteilt.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts im E-Commerce oder einer Geprüften Fachwirtin im E-Commerce aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus zwei Aufgabenstellung, die auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation beruht und an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben wird. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 300 Minuten.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat. Der mündliche Prüfungsteil ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreitung der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

6. Wiederholung der Prüfung

Ein nicht bestandener schriftlicher oder ein nicht bestandener mündlicher Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetztes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce vom 05. Dezember 2019 durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
WBS TRAINING AG
Sophienstr. 41
70178 Stuttgart
DeLSt GmbH – Deutsches eLearning Studieninstitut
Willy-Brandt-Platz 2
71522 Backnang
TA Bildungszentrum GmbH
Bahnhofstr. 18 / 20
31785 Hameln
Volkshochschule Stuttgart
Fritz-Elsas-Str. 46 – 48
70174 Stuttgart
manQ e.K
Bahnhofstr. 26
34369 Hofgeismar

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder auf der Website zum Aufstiegs-BaföG.