IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfte Fachwirtin / Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
- 1. Ziel der Prüfung
- 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- 3. Zulassung zur Prüfung
- 4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- 5. Ergebnis der Prüfung
- 6. Ausbildereignung
- 7. Wiederholung der Prüfung
- 8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- 9. Rechtsgrundlagen
- 10. Lehrgangsträger
- 11. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, Im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Büro- und Projektorganisation/einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
- Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
- Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
- Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
- Situationsbezogenes Fachgespräch.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen
Die schriftliche Prüfung wird in den genannten Handlungsbereichen 1. – 4. auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten, offenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Die mündliche Prüfung, die nach bestandener schriftlicher Prüfung durchgeführt wird, gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Das Fachgespräch soll sich inhaltlich mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ sowie auf einen weiteren Handlungsbereich beziehen.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
6. Ausbildereignung
Mit der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung nach dieser Verordnung wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von der schriftlichen Prüfungsleistung befreit, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung erbrachte Leistung mindestens ausreichend ist und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Antrag kann sich auch darauf richten, die bestandene Prüfungsleistung einmal zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.
9. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation durchgeführt.
10. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Träger | Anschrift | Kontakt |
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VFB Verein zur Förderung der
Berufsbildung e.V. |
Kurfürstenst. 6 71636 Ludwigsburg |
|
VFB Verein zur Förderung der
Berufsbildung e.V. |
Hanns-Klemm-Str. 1A
71034 Böblingen |
|
WBS TRAINING AG
|
Sophienstr. 41 70178 Stuttgart |
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DAA Stuttgart
|
Nordbahnhofstr. 147 70191 Stuttgart |
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Eckert Schulen Stuttgart
|
Heßbrühlstraße 7 70565 Stuttgart |
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SOMMERHOFF AG Management- institut |
Alfredstr. 57-65 45130 Essen |
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Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte “Weitere Informationen”.
11. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.