IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll durch die Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen besitzt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und umsetzen sowie zur Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben befähigt sein.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann/Bankkauffrau oder Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
4. Gliederung der Prüfung
Grundlegende Qualifikationen
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaft
- Recht
Spezielle Qualifikationen
- Privatkundengeschäft oder
- Immobiliengeschäft oder
- Firmenkundengeschäft
Praxisorientiertes Fachgespräch
Die Grundlegenden und Speziellen Qualifikationen werden schriftlich geprüft. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Die Grundlegenden und Speziellen Qualifikationen werden schriftlich geprüft. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Die mündliche Prüfung findet im Rahmen eines praxisorientierten Situationsgespräches statt. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung wird versagt, wenn in mehr als einem schriftlichen Prüfungsbereich keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen und dem praxisorientierten Situationsgespräch mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden. Wird ein Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung ergänzt, werden die erreichten Bewertungen im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von Prüfungsfächern befreit, in denen seine Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben (mindestens 50 Punkte). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsfächer können auf Antrag wiederholt werden.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt/zur Geprüften Bankfachwirtin durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
Frankfurt School of Finance & Management gGmbH Studienbetreuung |
Adickesallee 32-34
60322 Frankfurt am Main |
|
BWGV-Akademie Karlsruhe Studienbetreuer Andreas Thomma |
Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe |
|
Bähr & Partner
|
Josefstraße 3 96103 Hallstadt |
|
Mayländer
|
Papiermühle 72 73035 Göppingen |
|
9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de