IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Betriebswirt/ Geprüfte Betriebswirtin (RVO 2020)
1. Ziel der Prüfung
Die Teilnehmenden sollen in der Prüfung nachweisen, dass sie unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen im Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigen können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.
In Deutschland gibt es zahlreiche Betriebswirte-Abschlüsse, wie zum Beispiel den Geprüften Betriebswirt IHK, staatlich geprüften Betriebswirt, Betriebswirt VWA, Bankbetriebswirt, Sparkassenbetriebswirt und viele weitere. Daraus ergeben sich oftmals Irritationen, da hinter dem Betriebswirt-Abschluss etwas anderes erwartet wird.
Ausschließlich der IHK-Betriebswirt befindet sich auf DQR-Niveau 7 (Master-Ebene).
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Nachdem Sie einen Zulassungsantrag online gestellt haben, erhalten Sie ein Registrierungsschreiben für das Fortbildungs-Infocenter für Ihren persönlichen Account. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, Im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Handwerksordnung
- zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung” oder
- zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung”
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännisches Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
- Schriftlicher Prüfungsteil
- Mündlicher Prüfungsteil
- Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereichen:
- Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Schriftlicher Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2. Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
Mündlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt sein.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt.
In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu
beurteilen. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
beurteilen. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Projektbezogener Prüfungsteil
Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
- schriftlichen Projektarbeit
- einer Präsentation und
- einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang maximal zwei Seiten DIN A4) einzureichen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Das Thema muss den in der Verordnung genannten Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend” bewertet wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.
7. Rechtsgrundlagen
Diese Verordnung ist am 24. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt – Master Professional of Business Management der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Träger | Anschrift | Kontakt |
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IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart |
Goethestraße 31 73630 Remshalden |
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DAA Deutsche Angestellten Akademie | Nordbahnhofstr. 147 70191 Stuttgart |
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Eckert Schulen Stuttgart | Heßbrühlstraße 7 70565 Stuttgart |
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carriere & more private Akademie Region Stuttgart |
Verwaltung: Porschering 14 71404 Korb Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Str. 26 70736 Fellbach |
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SOMMERHOFF AG Managementinstitut |
Alfredstr. 57-65 45130 Essen |
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lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH | Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen |
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GARP - Bildungszentrum |
Carl-Off-Weg 11 73207 Plochingen |
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Förderverein für berufliche Bildung e. V. an der Gewerblichen Schule Göppingen |
Chr.-Grüninger-Str. 12
73035 Göppingen |
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Bankseminare Mayländer | Papiermühle 72 73035 Göppingen |
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Volkshochschule Esslingen |
Mettinger Str. 125
73728 Esslingen |
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Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. |
Kurfürstenstraße 6 71636 Ludwigsburg |
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Verein zur Förderung der
Berufsbildung e. V.
|
Hann-Klemm-Str. 1A 71034 Böblingen |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder auf der Website zum Aufstiegs-BaföG.