Fachkundeprüfung

Fachkundenachweis Taxi und Mietwagenverkehr


Wichtige Informationen zur Fachkündeprüfung:

Unter diesem Link finden Sie die Online-Anmeldung zur Prüfung. Sie müssen dabei Ihre E-Mail-Adresse bestätigen und erhalten anschließend auch direkt eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung per E-Mail.

Rund zwei bis drei Wochen vor der schriftlichen Prüfung erhalten Sie die schriftliche Einladung, in der auch die wesentlichen Informationen bestätigt werden. Zur Prüfungsvorbereitung bestehen keine gesetzlichen Vorgaben.

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter beziehungsweise Stadtverwaltung) erteilt.
Welche Beförderungen ausgenommen sind, können Sie der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz entnehmen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist, dass die verantwortlichen Personen zuverlässig, dass das Unternehmen finanziell leistungsfähig und dass entweder der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Die wesentlichen Fragen zum Genehmigungsverfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB) haben wir in einem gesonderten Dokument zusammengestellt.

2. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer 2 x 1 Stunde). Wurden jeweils beide Prüfungsteile erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten) und findet vor einem Prüfungsausschuss aus drei Personen statt.
Einige Personen haben die fachliche Eignung im Rahmen ihrer Berufsausbildung / Studium erworben. Darüber hinaus besteht für einen begrenzten Personenkreis unter spezifischen Voraussetzungen die Möglichkeit, den Nachweis der fachlichen Eignung in einem beschleunigtem Verfahren (Praktikerregelung) zu erbringen. Zu den beiden Themen finden Sie Hinweise im Dokument Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB).
Die für die Prüfung relevanten Themen finden Sie in der Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB).

3. Prüfungsvorbereitung

Die Prüfung umfasst ein weites Themenfeld und wir empfehlen grundsätzlich eine Teilnahme an einer Schulung. Wir selbst bieten keine Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an, um die Prüfung neutral durchführen zu können – es sind bereits verschiedene Bildungsträger auf dem Markt aktiv. Sie finden diese zum Beispiel über Suchmaschinen, wenn Sie nach der Fachkundeprüfung für Taxi und Mietwagen und ggf. Ihren Wohnort suchen. Alternativ bieten wir auch mit dem Weiterbildungs-Informations-System eine Plattform an, in die sich Anbieter eintragen können und Sie finden ggf. direkt die passenden Kurse. Suchen Sie zum Beispiel dort nach Fachkunde Taxi.
Sofern Sie sich selbst vorbereiten möchten, ist auch ein Eigenstudium mit Literatur möglich. Es gibt verschiedene Fachbücher auf dem Markt, eine Empfehlung können wir nicht aussprechen.

4. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben. Über den IHK-Finder können Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl herausfinden, in welchem Kammerbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Wenn beispielsweise Ihr Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren übernehmen und somit Adressat des Gebührenbescheides sein soll, geben Sie uns dies bitte möglichst gleich mit der Anmeldung zur Kenntnis – es gibt hierfür ein Upload-Feld bei der Anmeldung.
Wenn Sie sich hier bei der Online-Anmeldung anmelden, wird die Einladung zur Prüfung ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend die IHK. Bei einem ordnungsgemäßen Rücktritt bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin, der schriftlich erfolgen muss, ermäßigt sich die Prüfungsgebühr entsprechend dem Gebührentarif. Das gilt auch im Falle einer Abmeldung wegen Krankheit, wobei ein Attest unverzüglich und unaufgefordert einzureichen ist. Eine kostenfreie Abmeldung ist nicht mehr möglich.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Region Stuttgart. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

5. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Genehmigungserteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde:
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Liste der Genehmigungsbehörden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB).
Hinweis: Die Stadt Stuttgart setzt im Rahmen der Wiedererteilung oder Übertragung von Genehmigungen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes um und unterzieht die Unternehmen einer vertieften betriebswirtschaftlichen Überprüfung. Dabei geht es insbesondere um die Dokumentation der erzielten Umsätze (sogenannte Einnahmeursprungsaufzeichnungen, auch „Schichtzettel“ genannt). Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Dokument zur Führung von Schichtzetteln im Taxigewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) von der Führerscheinstelle Stuttgart.