Aufbau eines rechtssicheren Online-Shops (Onlinehandel)

Um im Internet erfolgreich zu verkaufen, müssen E-Commerce-Projekte gut durchdacht und flexibel sein, um sich ständig an den sich weiter entwickelnden Markt anzupassen. Gleichzeitig gibt es für den Aufbau eines rechssicheren Onlineshops zahlreiche Aspekte zu beachten. Hier finden Sie 13 Punkte für Ihre Chekliste.

Nutzen Sie die Tipps der 13-Punkte-Checkliste Onlineshop

Im Onlinehandel gilt es, den Überblick über die Regelungen bezüglich Webauftritt im Blick zu behalten und diese anzuwenden. Auf dieser Seite erhalten Sie Tipps, wie Sie einen rechtssicheren Onlineshop betreiben.
Achtung: Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Anforderungen sollte die Einrichtung eines Online-Shops nie ohne rechtliche Beratung, sei es durch einen Rechtsanwalt oder durch Zusammenarbeit mit einem Anbieter für rechtssichere Texte, erfolgen. Nur diese können schnell auf die sich ständig ändernden Gesetze reagieren und Sie somit vor Abmahnungen bewahren.

1. Impressum

Jede Firmenwebseite benötigt ein Impressum. Dieses muss leicht zu finden und leicht zugänglich sein.

Pflichtinhalte Impressum

Name der Person oder Firma und ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte Person (zum Beispiel Geschäftsführer oder Vorstand) und die Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung).

Muster (Einzelunternehmer, erlaubnisfreies Gewerbe):

Max Mustermann
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 709 000000
Telefax: +49 709 000000
E-Mail: info@xy-online.de
Internet: www.xy-online.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer
Detailinformationen zur Impressumspflicht erhalten Sie in dem IHK-Infoblatt “Impressum auf Webseiten” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 310 KB)

2. Datenschutz

Wenn regelmäßig Daten von Kunden auf einer Webseite gespeichert werden, muss es eine Datenschutzerklärung auf der Firmenwebseite geben. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können unter einem Link „Datenschutz“ oder „Rechtliche Hinweise zum Datenschutz“ formuliert und zusammengefasst werden und müssen leicht auffindbar und von jeder Seite des Internetangebots erreichbar sein.

3. Widerruf

Besonders wichtig ist die Information über das Widerrufsrecht, das Verbrauchern bei Online-Verträgen grundsätzlich zusteht. Denn beim Fernabsatzvertrag wird dem Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Widerruf des Vertrages eingeräumt. Wichtig ist, dass der Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen sowie über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufs und über das Muster-Widerrufsformular auf der Website informiert wird. (Berücksichtigen Sie: Für den Onlinehandel änderten sich 2022 die Formulare für die Widerrufsbelehrung und die Widerrufsformulare im Warenverkauf und für Dienstleistungen.)
UPDATE: Pflicht zum elektronischen „Widerrufsbutton“ ab 19. Juni 2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler in Deutschland eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen, über die Verbraucher ihren Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
  • Keine Ausnahmen: Die Pflicht gilt für alle Händler, die Verträge mit Verbrauchern online schließen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz.
  • Rechtsgrundlage: Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 über Verbraucherrechte in deutsches Recht, Änderung u. a. der §§ 355 ff. BGB.
  • Sanktionen bei Verstößen:
    • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände möglich.
    • Bußgelder bis zu 50.000 EUR; bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 1,25 Mio. EUR können Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden.
  • Praxisrelevanz: Besonders kleine Händler sehen in der technischen Umsetzung und möglichen Fehlerfolgen eine erhebliche bürokratische Belastung.
  • Handlungsempfehlung: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Shop-Systeme und Vertragsprozesse. Ab Juni 2026 darf der „Widerrufsbutton“ nicht fehlen.

4. AGBs

Online-Shop Betreiber müssen ihre AGBs leicht ersichtlich angeben und sich diese bei Vertragsschluss bestätigen lassen. Da AGBs häufig abgemahnt werden, sollten diese auf keinen Fall „blind“ von einer anderen Webseite kopiert werden. Dies stellt erstens eine Urheberrechtsverletzung dar und zweitens ist nicht sicher, ob diese auf dem neuesten rechtlichen Stand sind. Eine Überarbeitung der AGBs sollte regelmäßig erfolgen. Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die AGBs generieren. Wer ganz sicher gehen möchte, kann auch einen auf das AGB-Recht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

5. Urheberrecht und Haftungsausschluss

Grundsätzlich ist derjenige, der eine Webseite betreibt, für alle Inhalte dieser Seite verantwortlich. Werden auf der Webseite Texte, Bilder oder Videomaterial von anderen Webseiten genutzt, muss der Betreiber der Webseite das Nutzungsrecht haben.

6. Preisangaben

Händler von Onlineshops müssen gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) gegenüber dem Verbraucher immer den Gesamtpreis, das heißt Preise inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile, angeben. Bei messbaren Waren, die nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angegeben werden, muss stets der Grundpreis neben der tatsächlichen Messgröße und Preis genannt werden. Fallen zusätzlich Versandkosten an, muss auf diese Kosten, sowie deren genaue Höhe hingewiesen werden.

7. Vertragsschluss mittels Button

Da in der Vergangenheit Internetnutzer häufig in die “Abo-Falle” getreten sind, indem sie mit einem Klick ohne zu wissen einen zahlungspflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, muss der Bestell-Button eindeutig beschriftet sein, da der Kunde eindeutig erkennen muss, dass er mit dem Klick auf den Button einen rechtsgültigen Vertrag schließt. Rechtsgültige Beschriftungen sind zum Beispiel “jetzt zahlungspflichtig bestellen” oder „kostenpflichtig bestellen“.

8. Zahlungshinweise

Es muss mindestens eine Zahlungsmöglichkeit angeboten werden, bei der keine Zusatzkosten anfallen. Bei den weiteren Zahlungsarten muss der Kunde dann explizit darauf hingewiesen werden, bei welchen Zahlungsarten (beispielsweise Kreditkarte oder Nachnahme) Gebühren anfallen und in welcher Höhe. Am besten erläutert man die Zahlungsarten ausführlich im Bestellprozess und auf einer zusätzlichen Informationsseite.

9. Lieferzeit

Der Kunde muss erkennen können, wann er seine Bestellung erhält. Onlinehändler sind verpflichtet, die Kunden vor Vertragsschluss über die Lieferzeit der Ware zu informieren. Dabei sind die Lieferzeiten so genau wie möglich anzugeben. Der Kunde muss erkennen können, wann er die bestellte Ware erhält. Wörter, wie “voraussichtlich” oder “annähernd” im Zusammenhang mit der Angabe von Lieferfristen sollten nicht verwendet werden.

10. Verbraucherschlichtung

Wer auf seiner Homepage Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen. Neben dem verbindlichen Hinweis auf die Verbraucherschlichtung müssen Onlinehändler mit mehr als zehn Mitarbeitern zusätzlich erklären, ob Sie Kunden eine Schlichtung anbieten. Sind sie dazu nicht bereit, müssen sie Ihre Kunden auch darüber informieren. Wenn Sie sich zur Teilnahme an einer Streitschlichtung verpflichtet haben oder hierzu gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

11. Produktsicherheit

Es gilt der Grundsatz: Nur sichere Produkte dürfen in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Hersteller muss auf dem Produkt seine Kontaktdaten (Name, Postanschrift, elektronische Adresse) anbringen und dem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen beifügen.

12. Geoblocking

Laut Geoblocking-Verordnung darf es keine ungerechtfertigte Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz geben. Händler dürfen den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU nicht ohne sachlichen Grund beschränken.

13. Barrierefreiheit (BFSG)

Seit 28. Juni 2025 gelten schrittweise verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit von Online-Shops und Apps.