Marokko: Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure
Wer Nahrungsmittel nach Marokko exportiert, muss sich bei der zuständigen marokkanischen Behörde ONSSA registrieren lassen.
Unternehmen, die Nahrungsmittel nach Marokko exportieren, müssen sich seit dem 1. Januar 2024 bei der marokkanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit registrieren lassen. Betroffen sind Exporteure folgender Produktkategorien:
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Fischerei und Aquakultur
- Milch und Milcherzeugnisse
- Säfte und Nektar
- Konserven mit pflanzlichen Produkten, die einer thermische Behandlung unterzogen werden, einschließlich Saucen und Würzen.
Die Registrierung bei ONSSA übernimmt der marokkanische Importeur. ONSSA hat hierfür eine Plattform vorbereitet.
Ausländische Lebensmittelexporteure müssen zwei Dokumente für die Registrierung zur Verfügung stellen:
1. Konformitätserklärung
2. Bescheinigung der Konformitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behörde des Exportlandes
1. Konformitätserklärung
2. Bescheinigung der Konformitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behörde des Exportlandes
Ein Handbuch zur Registrierung sowie Vorlagen für die Erklärungen der Exporteure hat ONSSA in ihrer Mitteilung vom 19. Dezember 2023 veröffentlicht.