Fristverlängerung beachten!

Was das neue Sorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen bedeutet

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Seit 01.01.2024 betrifft es auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationen, u. a. zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, zur Verfügung.

Aktuell

Frist für Einreichung der Berichte verlängert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten, die gemäß § 10 Abs. 2 LkSG erstellt werden müssen, verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte von Unternehmen sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
 
Falls bis zum 31. Dezember 2024 das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie in Kraft tritt, greift darüber hinaus eine Ersetzungsbefugnis. Unternehmen können dann ihren Nachhaltigkeitsbericht einreichen und müssen nicht zusätzlich einen LkSG-Bericht nach den Vorgaben des BAFA erstellen.

Allgemeines

Nachdem die Bundesregierung die Selbstregulierung der Wirtschaft als gescheitert angesehen hat (siehe Nationaler Aktionsplan), hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Initiative für ein Sorgfaltspflichtengesetz übernommen. In diesem Kontext wurde am 16. Juli 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erlassen. Das Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft.
Das Gesetz legt rechtlich verbindliche Sorgfalts- und Handlungspflichten hinsichtlich international anerkannter Menschenrechte fest. Unternehmen werden im eigenen Interesse dazu angehalten, drohende Verstöße gegen Menschenrechte zu erkennen und abzustellen.

Hintergründe und Auswirkungen auf Unternehmen

Informations- und Unterstützungsangebote zur Umsetzung

EU-Lieferkettengesetz im Überblick

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