EU und Mercosur schließen Verhandlungen ab

Nach dem Abschluss der Verhandlungen muss das EU-Mercosur Abkommen weitere Verfahrensschritte durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
Am 6. Dezember 2024 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen. Bevor das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifizierung sowohl durch die EU als auch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
Denkbar ist eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich. Darüber hinaus werden die Abkommenstexte (durch die EU-Kommission) juristisch geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt.

Hintergrund

Das Handelsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten und der EU schafft einen gemeinsamen Markt mit 715 Millionen Menschen und einem Fünftel des weltweiten BIPs. 12.500 deutsche Unternehmen exportieren nach Mercosur, 72 Prozent von ihnen sind KMUs. Diese deutschen Exporte sichern laut EU-Angaben in Deutschland 244.000 Jobs, sowie in ganz Europa 855.000. Mit dem Wegfall von Zöllen zwischen beiden Wirtschaftsräumen können deutsche Unternehmen insgesamt um jährliche Kosten in Milliardenhöhe entlastet werden.

Quellen und weitere Informationen:

Quellen: GTAI, DIHK