Energie sparen

Maßnahmen zum Energieeinsparen

Das Bundeskabinett hat im August 2022 vor dem Hintergrund der angespannten Energieversorgungslage zwei Verordnungen zum kurz- und mittelfristigen Energieeinsparen beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen zielen vor allem auf öffentliche Gebäude, Unternehmen und private Haushalte.

Maßnahmen für Unternehmen

Für Unternehmen gelten insbesondere folgende Regelungen (mittelfristige Maßnahmen):

Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen

Energieintensive Unternehmen werden seit 1. Oktober 2022 verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt für Unternehmen
  • mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr,
  • mit einem bereits durchgeführten Energieaudit (= Analyse von Verbräuchen und Einsparpotenzialen).
Zu den möglichen Effizienzmaßnahmen zählen beispielsweise der Austausch von Beleuchtungen mit LED oder die Optimierung von Arbeitsabläufen und -prozessen.

Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung

Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen bis Oktober 2024 Jahren einen Heizungscheck durchführen.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung

Die Pflicht zum hydraulischen Abgleich gilt für
  • Firmen und öffentliche Gebäude ab einer Fläche von 1.000 m2 sowie
  • große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten.
Eigentümer bzw. Vermieter tragen die Kosten.

Weitere FAQs

Auf der Informationsseite der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) sind weitere Antworten auf Fragen abrufbar.

Verordnungen